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Finanzstaatssekretär Koschyk im Bundesrat: Schritt für Schritt einen grundlegend verbesserten Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte schaffen!
7. Juni 2013
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Im Bundesrat wurde heute der Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank beraten.

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Voraussetzungen für eine förmliche Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Vorschlag der Kommission für die so genannte SSM-Verordnung zu schaffen. Der Verordnungsvorschlag sieht vor, eine Reihe besonderer Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank EZB zu übertragen. Diese Befugnisse werden bislang auf nationaler Ebene wahrgenommen; in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zu den Befugnissen, die nun vollständig oder teilweise auf die EZB übertragen werden sollen, zählt etwa die Gewährleistung der Einhaltung von Kapital-, Liquiditäts-und Governance-Anforderungen. Die Aufsicht der EZB konzentriert sich nach dem Gesetzentwurf zu Grunde liegenden Verordnungsvorschlag auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Kreditinstitutes sollen etwa seine Größe, seine Bedeutung für die Wirtschaft der EU und eines teilnehmenden Mitgliedstaates oder der Umfang seiner grenzüberschreitenden Tätigkeit sein. Nach dem Verordnungsvorschlag sollen Kreditinstitute und Konzerne mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden € oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes eines Mitgliedstaates grundsätzlich als „bedeutend“ gelten. Darüber hinaus soll die EZB unabhängig von diesen Kriterien mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaates beaufsichtigen. Außerdem soll sie direkt die Kreditinstitute beaufsichtigen, die eine Unterstützung vom europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) beantragen oder erhalten. Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute soll weiterhin durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden erfolgen – in Deutschland also durch die BaFin.

Finanzstaatsserkretär Koschyk: „Wir haben aus der Einsicht, dass international agierende Banken eine international organisierte Aufsicht erfordern, gemeinsam mit den europäischen Partnern die notwendigen und richtigen politischen Schlussfolgerungen gezogen. Vor uns liegen gleichwohl noch große Herausforderungen, und es bedarf sicherlich noch intensiver Diskussionen, um zu vernünftigen und tragbaren Lösungen zu kommen. Aber ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit diesen Maßnahmen setzen wir unsere Bemühungen fort, Schritt für Schritt einen grundlegend verbesserten Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu schaffen. In diesem Sinne werden wir mit dem heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes, das die Zustimmung des deutschen Ratsvertreters zu der Verordnung des Rates ermöglichen soll, einen wichtigen Meilenstein auf diesem Weg setzen können.“

Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

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