Im Deutschen Bundestag findet heute die abschließende Beratung des von CDU, CSU und FDP vorgelegten Gesetzentwurfs zum „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank“ statt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzenund Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.
Am 29. Juni 2012 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone für die zeitnahe Errichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgesprochen.
Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Durch den Vorschlag für die Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank („SSM-Verordnung“) sollen besondere Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht, die bislang auf nationaler Ebene wahrgenommen werden, auf die Europäische Zentralbank verlagert werden. Die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Vorschlag für die SSM-Verordnung wird erst nach Inkrafttreten eines auf der Grundlage von Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz erlassenen Gesetzes erfolgen.
Durch das Gesetz werden von deutscher Seite die Voraussetzungen geschaffen für eine förmliche Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013.
Zum Plenarprotokoll mit dem Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.
Zum Videomitschnitt des Deutschen Bundestages mit dem Redebeitrag gelangen Sie hier.
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