Allgemein Für Deutschland
Finanzstaatssekretär Koschyk im Deutschen Bundestag zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
28. September 2012
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Im Deutschen Bundestag wurde der Regierungsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes behandelt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung.

Das Bundeskabinett hat am 1. August 2012 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, auch in der Zukunft die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen des produzierenden Gewerbes am Wirtschaftsstandort Deutschland zu erhalten. Zugleich sollen diese Unternehmen Anreize erhalten, ihren Energieeinsatz noch effizienter zu gestalten.

Der Hintergrund der vorgeschlagenen Regelung ist in Grundzügen folgender: Mit der aktuellen sog. Spitzenausgleichsregelung bei der Energiesteuer und der Stromsteuer wird Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine Steuerentlastung in Höhe von bis zu 92,5 Prozent des in diesen Steuern rechnerisch enthaltenen Ökosteuer-Anteils gewährt. Der Spitzenausgleich wurde im Zuge der ökologischen Steuerreform eingeführt, um energieintensiv produzierende Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht übermäßig zu belasten. Der Spitzenausgleich kann nach geltender Rechtslage jedoch nur bis zum Ende dieses Jahres (2012) gewährt werden, weil die von der Europäischen Kommission dazu erteilte beihilferechtliche Genehmigung zu diesem Zeitpunkt ausläuft.

Laut Finanzstaatssekretär Koschyk ist es aus Sicht der Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf gelungen, eine ausbalancierte Lösung zu entwickeln, die es ermöglicht, den Unternehmen die auch zukünftig im internationalen Wettbewerb dringend benötigten Entlastungen zu gewähren. „Wie wichtig der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist, können wir derzeit auf beeindruckende Weise erleben. Zugleich können damit aber Anreize für einen effizienteren Energieverbrauch gesetzt werden, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung weiter voranzubringen, ohne die Unternehmen damit zu überfordern“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier

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