Allgemein Für Deutschland
Finanzstaatssekretär Koschyk informiert in der Fragestunde des Deutschen Bundestages über Überwachungssoftware beim Zoll
20. Oktober 2011
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HJM4643

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, beantwortete in der Fragestunde des Deutschen Bundestages Fragen zu den Funktionsmöglichkeiten der vom Zollkriminalamt verwendeten Überwachungssoftware im aktuell diskutierten Fall, der Herkunft der vom Zoll verwendeten Überwachungssoftware sowie zu weiteren Fällen des Einsatzes von Überwachungssoftware durch Landesbehörden in Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass die Software zur Überwachung der Onlinetelekommunikation, die das Zollkriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verwendet, aufgrund ihrer Konfiguration auf die Überwachung der laufenden Telekommunikation beschränkt ist. Weitere Funktionalitäten bestehen nicht. Ein Zugriff auf sonstige auf dem zu überwachenden Rechner gespeicherten Daten und deren Ausleitung sind technisch nicht konfiguriert und damit ausgeschlossen. Das gilt auch für Bildübertragungen, sogenannte Screenshots, oder die Aktivierung einer Kamera oder eines Mikrofons. Dem Zollkriminalamt ist es technisch nicht möglich, die erworbene Software zu ändern. Dies gilt auch für die Übertragung zusätzlicher Programme zur Implementierung weiterer Funktionen, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zur Videoaufzeichnung der Frage zu den Funktionsmöglichkeiten der vom Zollkriminalamt verwendeten Überwachungssoftware gelangen Sie hier.

Zur Videoaufzeichnung der Frage zur Herkunft der vom Zoll verwendeten Überwachungssoftware gelangen Sie hier.

Zur Videoaufzeichnung der Frage zu weiteren Fällen des Einsatzes von Überwachungssoftware durch Landesbehörden in Zusammenarbeit mit dem Zoll gelangen Sie hier.

Zum Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages gelangen sie hier

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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There are 3 comments

  • Christian Zavrtak sagt:

    Eine kleine Zwischenfrage, oder besser gesagt Zwei:

    Weshalb wird aus meinen Steuergeldern eine Firma bezahlt, die eine Funktion bereitstellt (Skype abhören), die Skype den Behörden sowieso schon zur Verfügung stellt? Skype selbst lässt Behörden ohnehin schon mithören, direkt an der Quelle, dafür braucht es keine Trojaner.

    Und zweitens, warum installieren deutsche Behörden auf Rechnern Verdächtiger Software die beliebigen Code nachladen kann? Laufen in dieser Richtung Ermittlungen gegen Digitask wegen der Implementierung einer Backdoor in ihrem Trojaner?
    Mal ganz unabhängig davon ob Ihnen oder anderen Verantwortlichen bekannt war, das die Software diese Funktion hatte, die Analyse des CCC zeigt ja deutlich, das der Trojaner offen war, ergo ist auch unbestreitbar das es technisch für JEDEN, nicht nur staatlichen Stellen, möglich war diese Software zu verändern. Selbst wenn dies nicht beabsichtigt war, ist es unbestreitbar.
    Selbstverständlich wäre jetzt noch zu klären, welche Behörde, welche Trojaner eingesetzt hat, da wäre Aufklärung und Offenlegung angebracht.

  • Sehr geehrter Herr Zavrtak,

    der Einsatz von Trojanern zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ist und bleibt notwendig. Im letzten Jahr gab es etwa 6 Millionen Straftaten in Deutschland und Trojaner haben Bundes- und Landesbehörden seit 2008 nur etwa 100mal eingesetzt. Bisher gibt es keinen einzigen Beleg dafür, dass Bundesbehörden rechtswidrig gehandelt haben – das hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar bestätigt.

    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat angeordnet, dass der Bund zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine eigene Software entwickelt. Darüber hinaus könnte eine Steigerung der Rechtssicherheit vom Justizministerium ausgehen: Wer meint, die Strafprozessordnung sei keine sichere Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der muss diese Grundlage zügig schaffen, wenn wir im Internet keinen Freiraum für Straftaten schaffen wollen.

    Ich selbst habe übrigens in der Fragestunde des Deutschen Bundestages Fragen zu den Funktionsmöglichkeiten der vom Zollkriminalamt verwendeten Überwachungssoftware, der Herkunft der vom Zoll verwendeten Überwachungssoftware sowie zu weiteren Fällen des Einsatzes von Überwachungssoftware durch Landesbehörden in Zusammenarbeit mit dem Zoll. Meine Antworten können Sie im Internet unter http://bit.ly/q0XQhT einsehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr
    Hartmut Koschyk MdB

    Parlamentarischer Staatssekretär
    beim Bundesminister der Finanzen

  • Christian Zavrtak sagt:

    Entschuldigung, wenn Sie ein paar so einfache Fragen nicht beantworten wollen, müssen Sie meine und ihre Zeit nicht mit einer halben Seit verschwenden dies nicht zu tun. Dann sagen Sie doch einfach das Sie nicht wissen was da schief gelaufen ist.

    Zweite Chance für Sie:

    Warum wird Geld ausgeben für verfassungswidrige Software anstatt für verfassungskonformer Überwachungssoftware?
    Warum wird Geld verschwendet für Software die genau die selbe Funktion liefert, wie das was man mit Gerichtsbeschluss bereits von Skype selbst angeboten bekommt?

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