Zum Redebeitrag von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen traf sich heute mich einer Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas, um diese über den Stand der Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland zu informieren.
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) wurde 1994 als beratendes Gremium des Europarates eingerichtet. Damit erhielten die deutschen Bundesländer erstmals die Gelegenheit, sich an der Arbeit des Europarates zu beteiligen. Dies ist von umso größerer Bedeutung, als viele im Rahmen des Europarates behandelten Themen (Schutz von nationalen Minderheiten, Medienfragen, Kultur, Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Sozialpolitik und Gesundheitswesen etc.) unmittelbar Länderkompetenzen berühren.
Der Kongress besteht aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern wie die parlamentarische Versammlung des Europarates. Er hat momentan je 315 Mitglieder und Stellvertreter aus 47 Ländern, wobei Deutschland über insgesamt 18 Mitglieder und Stellvertreter verfügt, die zur Hälfte von den Kommunen und von den Bundesländern benannt werden.
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