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Finanzstaatssekretär Koschyk: Keine Verzögerung für ESM und Fiskalpakt
22. Juni 2012
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Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche über die Unterrichtungsrechte des Bundestags durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union entschieden. Das Urteil steht im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Euro-Plus-Pakt. Nach Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes muss die Bundesregierung den Deutschen Bundestag „in Angelegenheiten der Europäischen Union umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten“.

Die Bundesregierung begrüßt die mit diesem Urteil geschaffene Rechtsklarheit bezüglich des Anwendungsbereichs des Artikels 23 des Grundgesetzes, der Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union regelt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich Form, Verfahren und Zeitpunkt der Unterrichtungen des Deutschen Bundestages erstmals klare Vorgaben formuliert.

Die Entscheidung hat keine Auswirkung auf die bereits gefassten Euro-Beschlüsse. Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit den Deutschen Bundestag in seinen zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Fortgang laufender europäischer Vorhaben unterrichtet. Das Bundesverfassungsgericht stellt nunmehr klar, dass auch zwischenstaatliche Verträge wie der völkerrechtlich vereinbarte Rettungsschirm ESM und der Euro-Plus-Pakt zur besseren Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter den Begriff der Angelegenheiten der Europäischen Union fallen.

Die Bundesregierung wird die Vorgaben bei der künftigen Unterrichtung des Deutschen Bundestages umsetzen und intensiv prüfen, inwieweit insbesondere gesetzliche Regelungen zu den Informationsrechten des Bundestages aufgrund der heutigen Entscheidung angepasst werden. Nach vorläufiger Einschätzung hat die Bundesregierung jedoch insbesondere in den aktuellen Abstimmungen zum Ratifizierungsgesetz des Fiskalpakts den Bundestag umfassend und frühstmöglich informiert. Weitreichende Mitwirkungsrechte des Bundestages werden zudem beim neuen Finanzierungsgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM geregelt werden.

Mit seinem Urteil stärkt das Gericht erneut die Rechte des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Hierauf hatte insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zu den Begleitgesetzen zu ESM und Fiskalpakt besonderen Wert gelegt. CDU und CSU haben sich immer stark gemacht für eine umfassende Beteiligung des Bundestages. Das spiegelt sich auch in den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Parlamentsbeteiligung bei ESM und Fiskalpakt wieder.

Die Bundesregierung muss durch umfassende und frühzeitige Informationen die Mitwirkung des Parlaments gewährleisten, gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aber auch klar und deutlich die Grenzen der Unterrichtungspflichten verdeutlicht. Diese ergeben sich aus der Gewaltenteilung des Grundgesetzes. Danach kommt der Regierung ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zu, der einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Solange die interne Willensbildung der Bundesregierung nicht abgeschlossen ist, besteht kein Anspruch des Parlaments auf Unterrichtung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Konkrete Auswirkungen auf die laufenden parlamentarischen Verfahren zum ESM und zum Fiskalvertrag gibt es aber nicht. Den Gesetzesentwürfen der Fraktionen von CDU, CSU und FDP sowie der Bundesregierung zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag, die am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden, steht daher nichts im Wege und ich bin überzeugt, dass ESM-Vertrag und Fiskalvertrag von einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag getragen werden.

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