In der Fragestunde des Deutschen Bundestages beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, die Fragen im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums.
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Auf die Fragen nach möglichen Steuerentlastungen und deren Auswirkungen auf die Kommunen betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Bundesregierung bislang keine Entscheidung über Zeitpunkt, Art und Umfang möglicher Steuerentlastungen getroffen hat. Daher können auch keine Aussagen über Auswirkungen auf das kommunale Steueraufkommen gemacht werden. Die Lage und die Perspektiven der Kommunalfinanzen haben sich aber grundlegend verbessert. Hierzu trägt neben dem allgemeinen Wirtschaftsaufschwung auch das von der Bundesregierung jetzt auf den Weg gebrachte Paket zur Entlastung der Kommunen bei, das auch ein Ergebnis der Gemeindefinanzkommission ist und bis zum Jahr 2014 die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter vorsieht. Das ist eine der größten Entlastungen, die es im letzten Jahrzehnt für die Kommunen auf der Ausgabenseite gegeben hat. Auch durch die jüngsten Steuerschätzungen wird deutlich, dass die Kommunen gesamtstaatlich bereits im Jahr 2012 wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis kommen und damit wieder das Niveau von vor der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise erreichen werden, so Finanzstaatssekretär Koschyk. Es bleibt in jedem Fall bei der zugesagten Kostenentlastung der Kommunen infolge der schrittweisen Erhöhung der Erstattung der Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung durch den Bund.
Im Hinblick auf die Ankündigung der Bundesregierung kleine und mittlere Einkommen durch eine Steuersenkung zu entlasten betonte Parl. Staatssekretär Koschyk, dass es keine Entscheidung über Umfang, Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung von Steueränderungen gibt. Mögliche Steueränderungen müssen aber im Rahmen eines tragfähigen stabilitäts- und finanzpolitischen Gesamtkonzepts umgesetzt werden. Von daher ist es selbstverständlich, dass die Bundesregierung bei steuerlichen Überlegungen und Entscheidungen die Einhaltung der Schuldenbremse strikt beachten muss. Dies wird der Vorbehalt bei allen steuerlichen Überlegungen der Bundesregierung sein, so Koschyk. Im Hinblick auf eine Senkung oder Streichung des Solidaritätszuschlags, wiederholte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass es vonseiten der Bundesregierung keinerlei Entscheidungen über Art, Umfang und Zeitpunkt von steuerlichen Maßnahmen gibt. Auf Nachfrage der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus erklärte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Bundesregierung keine Indexierung des Einkommensteuertarifs beabsichtigt. Dies schließt nicht aus, dass zukünftig bei einer möglichen Weiterentwicklung des Einkommensteuertarifs die Veränderung verschiedener wirtschaftlicher Größen wie zum Beispiel der Inflationsrate berücksichtigt wird.
Auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, warum sich die Bundesregierung für weitere einschneidende Sparmaßgaben Griechenlands als Voraussetzung für die Gewährung weiterer Garantien und anderer Hilfen einsetzt und nicht für die Streichung eines Großteils der Schulden Griechenlands bei privaten Gläubigern, antwortete Finanzstaatssekretär Koschyk, dass nicht nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern alle, die zurzeit bemüht sind, durch internationale Solidarität im Rahmen des IWF und der Europäischen Union Griechenland zu unterstützen, erwarten, dass im Hinblick auf weitere Hilfsmaßnahmen in Griechenland entsprechende Einsparungen vorgenommen werden. Das ist auch die Erwartung der griechischen Regierung selbst, so Finanzstaatssekretär Koschyk. Des Weiteren betonte Koschyk, dass die Bundesregierung die Beteiligung privater Gläubiger im Falle eines neuen Hilfsprogramms für Griechenland als Voraussetzung für einen deutschen Beitrag genannt hat. Mit dieser Position war die Bundesregierung anfangs innerhalb der Europäischen Union, der Euro-Gruppe, aber auch der entsprechenden internationalen Institutionen sehr isoliert. Inzwischen haben wir erreicht, dass eine private Gläubigerbeteiligung zur Voraussetzung für ein neues Programm für Griechenland geworden ist. Unser Haus und auch Bundesfinanzminister Schäuble persönlich stehen mit den Spitzen der deutschen Finanzwirtschaft in Kontakt, um diesbezüglich einen entsprechenden Beitrag der deutschen Finanzwirtschaft zu erreichen, so Koschyk.
Auf die Frage warum die Bundesregierung nichts unternimmt, um den Griechen mittels Investitions- und Konjunkturprogrammen aus der Krise herauszuhelfen, wies Finanzstaatssekretär Koschyk darauf hin, dass gerade Bundesminister Schäuble gegenüber der Europäischen Kommission, der Euro-Gruppe und der Europäischen Union sehr darauf drängt, dass Griechenland durch entsprechende Wirtschaftsfördermaßnahmen – zum Beispiel soll durch die Erzeugung von Solarstrom und durch Solartechnik Wertschöpfung erfolgen – Wachstumsperspektiven gegeben werden. Diese Position der Bundesregierung hat dazu geführt, dass der Präsident der Europäischen Kommission Barroso inzwischen angekündigt hat, dass eine Beschleunigung der Auszahlung und eine Bündelung von Maßnahmen zur Förderung der griechischen Volkswirtschaft auf den Weg gebracht werden sollen. Auf diese Weise sollen die Wachstumsperspektiven verbessert werden, so Finanzstaatssekretär Koschyk
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