Für gespendete Lebensmittel an Armentafeln wollen Bund und Länder keine Mehrwertsteuer mehr verlangen. Man hat sich auf eine Billigkeitsregelung verständigt.
„Lebensmittel- und Sachspenden unterliegen dem Grunde nach als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer“, so Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk in einem Antwortschreiben auf die Anfrage des Linken-Abgeordneten Richard Pitterle. Jedoch hätten sich Bund und Länder bei den Lebensmittelspenden auf eine Billigkeitsregelung geeinigt. Man wolle künftig nicht mehr beanstanden, wenn für eine Spende „von Lebensmitteln kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware“ keine Mehrwertsteuer gezahlt werde. Finanzstaatssekretär Koschyk fügte hinzu, dass es für diese Lebensmittelspende aber keinesfalls eine Spendenbescheinigung von der Tafel geben dürfe. Wird eine Quittung ausgestellt oder werden andere Waren gespendet, erfülle dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
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