Allgemein Für Deutschland
Finanzstaatssekretär Koschyk spricht im Bundestag zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
29. Juni 2012
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HJM4643

Im Deutschen Bundestag findet heute die 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht statt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte hierzu im Plenarsaal die Haltung der Bundesregierung. Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahr 2002 mit dem Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht neu aufgestellte deutsche Finanzaufsicht weiter zu stärken und dabei auch den europäischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Finanzstabilität ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet wird. Diesem werden Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesanstalt sowie – ohne Stimmrecht – ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören. Die Deutsche Bundesbank erhält auf Grund ihrer makroökonomischen und Finanzmarkt- Expertise den Auftrag, zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie insbesondere laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren bzw. zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu erarbeiten.

Der Ausschuss für Finanzstabilität erörtert auf dieser Grundlage die Finanzstabilität und kann Warnungen und Empfehlungen für Gegenmaßnahmen aussprechen. Die für die Analyse notwendigen Informationen erhält die Deutsche Bundesbank von der Bundesanstalt. Soweit die für die Analyse notwendigen Informationen bei der Bundesanstalt nicht vorliegen, soll die Deutsche Bundesbank Wirtschafts- und Handelsdaten bei finanziellen Kapitalgesellschaften anfordern können. Eine Konkretisierung der Einzelheiten und der Art der zu erhebenden Daten erfolgt im Wege einer vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erlassenden Rechtsverordnung.

Die bewährte Zusammenarbeit der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute soll beibehalten werden. Um auch bei schwierigen Aufsichtsfragen im Rahmen der laufenden Überwachung stets eine einheitliche Sichtweise erreichen zu können, wird ein Mechanismus zur Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten von erheblicher Bedeutung zwischen Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank im Rahmen der laufenden Überwachung gesetzlich geregelt.

Auf Grund der ständig wachsenden Anforderungen an die Finanzaufsicht steigen auch die Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter der Bundesanstalt. Gleichzeitig besteht im Finanzsektor ein erheblicher Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter. Um das notwendige Personal für die Bundesanstalt gewinnen zu können, werden die Möglichkeiten zur Gewährung eines Personalgewinnungszuschlags erweitert. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf die Schaffung einer Stellenzulage für die Beamten der Bundesanstalt vor, um so die von den Beschäftigten wahrgenommenen herausgehobenen Funktionen zu honorieren. Diese soll die Bundesanstalt mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministerium des Innern auch Tarifbeschäftigten gewähren können.

Mit der Errichtung eines Verbraucherbeirats und der Regelung eines Beschwerdeverfahrens für Verbraucher und andere Kunden beaufsichtigter Unternehmen sowie für Verbraucherschutzorganisationen werden schließlich Verbraucherfragen stärker in die Aufsichtstätigkeit einbezogen.

Zum Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages mit dem Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Zur Videoaufzeichnung der Rede von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

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