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Finanzstaatssekretär Koschyk steht im Deutschen Bundestag zu aktuellen finanzpolitischen Fragen Rede und Antwort
24. Mai 2012
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In der Fragestunde des Deutschen Bundestages stand der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, zu aktuellen finanzpolitischen Fragen Rede und Antwort.

Frage 3) Manfred Zöllmer MdB (SPD):
Wie haben sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Commerzbank AG bzw. die von der Bundesregierung hierfür genutzten Vertreter der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und der frühere Bundesbank-Vorstand M. verhalten, als es aktuell um die Frage der Erhöhung der Bezüge des Managements der Commerzbank AG und die ebenfalls geplante Zahlung von darüber hinausgehenden Boni ging?

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Frage 6) Bernd Scheelen MdB (SPD)
Wird die Bundesregierung – wie von der Wirtschaft dringend gefordert – die zur Jahresmitte 2012 auslaufende Übergangsregelung zur Gelangensbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung bis zum Jahresende 2012 verlängern, und falls nein, warum nicht?

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Frage 7) Dr. Barbara Höll MdB (DIE LINKE.)
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Gewährung des vorläufigen Rechtschutzes hinsichtlich der Anwendung des Splittingtarifs bei Steuerpflichtigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bundeseinheitlich zu gewähren ist, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Einkommensteuerbescheiden nach § 69 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung bestehen, in denen die Anwendung des Splittingtarifs abgelehnt wird – so wie es auch der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 5. März 2012 (III B 6/12) entschieden hat (siehe www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung5/BFH120305.pdf) –, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es vor diesem Hintergrund geboten ist, zum Zweck einer bundeseinheitlichen Anwendung des Einkommensteuergesetzes eine Verwaltungsanweisung herauszugeben?

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Frage 8 ) Dr. Barbara Höll MdB (DIE LINKE.)
Welche konkreten Tatbestände müssen nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz nach der Definition in Artikel 2 Buchstabe h (Alternative nutzungsberechtigte Person) vorliegen, damit auch Steuerverkürzungen von natürlichen Personen über Trusts und Stiftungen erfasst werden können, und in welchen Fällen greift bei der Anlage über einen Trust oder eine Stiftung die Ausweitung des persönlichen Anwendungskreises nach Artikel 2 Buchstabe h nicht?

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Frage 12) Nicolette Kressl MdB (SPD)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Wirtschaftsverbände, dass sich wegen der umfangreichen und einheitlichen Gliederungsvorgaben der Elektronischen Bilanz der Bürokratieaufwand insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften stark erhöht, weil sie gegenüber den bisher auszufüllenden 22 Pflichtfeldern des Handelsgesetzbuchs künftig 190 Pflichtfelder ausfüllen und an die Finanzverwaltung melden müssen?

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Frage 13) Nicolette Kressl MdB (SPD)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Vertretern der steuerberatenden Berufe, dass die Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung im Massengeschäft der Umsatzbesteuerung „völlig realitätsfern“ (DWS Steuern Aktuell, Newsletter 2/2012) ist, und welche Lösungsansätze der Finanzverwaltung „sind auf dem Weg“ (Rede von Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, anlässlich des Deutschen Steuerberaterkongresses 2012 am 7. Mai 2012)?

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Frage 14) Ingrid Arndt-Brauer MdB (SPD)
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auffassung des Bundesrates, dass die im Rahmen des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beabsichtigten Steuersenkungen der unbedingten Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung widersprechen und im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse unverantwortlich sind, an der Steuersenkung festzuhalten?

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Frage 15) Ingrid Arndt-Brauer MdB (SPD)
Will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Steuerausfälle der Länder und Gemeinden in Höhe von jährlich ca. 2,3 Mrd. Euro vollständig kompensieren, und wenn ja, wie?

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Frage 18) Andrej Hunko MdB (DIE LINKE.)
Wie beurteilt die Bundesregierung den griechischen Anspruch auf Rückzahlung der von den deutschen und italienischen Besatzungsmächten aufgezwungenen Kredite, die im Unterschied zu Reparationsansprüchen und anderen Kompensationen nicht unter das Londoner Schuldenabkommen von 1953 fallen, und warum wird die Bundesregierung nicht aktiv, um, wie gegenüber Jugoslawien und Polen 1956 bzw. 1971, seine unter der Besatzung aufgezwungenen Kredite an Griechenland zurückzuzahlen, die mittlerweile auf mehrere Dutzend Milliarden angewachsen sind?

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Frage 19) Andrej Hunko MdB (DIE LINKE.)
Inwiefern ist eine „ungeordnete Staatspleite“, die vom Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, als einzige Alternative zum Kürzungs- und sogenannten Reformkurs beschrieben wurde, im Rahmen der EU-Verträge nicht erlaubt, und inwiefern könnte eine „ungeordnete Staatspleite“ zu einem unfreiwilligen Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone und somit auch aus der EU führen?

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Zum Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages gelangen Sie hier.

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