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Finanzstaatssekretär Koschyk: Übungsleiterpauschale soll auf 2400 Euro steigen
24. Oktober 2012
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Die Bundesregierung will ehrenamtliche Arbeit stärker fördern. Das Bundeskabinett entscheidet heute über einen entsprechenden Gesetzentwurf. Vorab hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, dem Redakteur des Nordbayerischen Kurier, Elmar Schatz, dazu Fragen beantwortet.

Herr Koschyk, wer ehrenamtlich arbeitet, soll weniger Steuern zahlen. Wie wird der ganz normale Feuerwehrmann bessergestellt?

Hartmut Koschyk: Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Ehrenamt stärken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen von Bürokratie entlasten. Für den freiwilligen Feuerwehrmann kommen zwei Verbesserungen in Betracht. Wir erhöhen einerseits die sogenannte Übungsleiterpauschale. Aufwandsentschädigungen sind künftig bis zu einem Betrag von 2400 Euro (bisher 2100 Euro) frei. Bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Die Übungsleiterpauschale gilt für den Feuerwehrmann, wenn er ausbildend tätig wird, zum Beispiel im Rahmen der Jugendfeuerwehren. Fußballtrainer, Chorleiter oder Rettungssanitäter profitieren aber auch davon. Andererseits erhöhen wir die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe können Ehrenamtliche bekommen, die nicht ausbildend tätig sind, also zum Beispiel Schiedsrichter im Amateurbereich, Platzwarte oder auch Feuerwehrleute.

Sportvereine sollen bei ihren Veranstaltungen steuerfrei mehr Gewinn machen dürfen, zerstört das nicht die Existenz der letzten Wirte auf dem Dorf?

Koschyk: Gastwirte haben nichts zu befürchten. Sie sprechen eine wichtige Verbesserung für Sportvereine an. Für Sportvereine sollen Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wir haben diese Grenze um 10 000 Euro auf 45 000 Euro angehoben. Die freigestellten Einnahmen betreffen nur die Sportveranstaltung. Darunter fallen insbesondere Eintrittsgelder, aber nicht der Verkauf von Getränken oder ein Catering. Wir helfen dem Vereinssport zielgerichtet, ohne den Gastwirten zu schaden.

Großvereine haben sich in einen rein ehrenamtlichen e.V. sowie eine gGmbH aufgeteilt, wobei dem e.V. Anschubfinanzierung in beträchtlicher Höhe abverlangt wird. Kleine Vereinsgliederungen haben dabei fast ihr gesamtes Geld verloren, damit die gewerblichen Dienste finanziert werden konnten. Dabei werden die gGmbHs steuerlich begünstigt. Ist das in Ordnung, hat sich die Finanzpolitik das mal angeschaut?

Koschyk: Es ist grundsätzlich möglich, sowohl Vereine als auch gemeinnützige GmbHs zu gründen. Es gibt allerdings strenge Regeln, wie zum Beispiel Gelder von den gemeinnützigen Organisationen verwendet werden dürfen. Dabei achtet das jeweils zuständige Finanzamt darauf, dass nur unter Beachtung der Regeln zur Gemeinnützigkeit Geld ausgegeben wird.

Zur Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier gelangen Sie hier.

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