Allgemein Für die Region
Finanzstaatssekretär Koschyk und MdL Gudrun Brendel Fischer diskutieren mit Vertretern der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung
6. August 2013
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von links nach rechts: Uwe Sulewski (KAB Pegnitz), Maria Neukamp (KAB Pegnitz), Hartmut Koschyk MdB, Lothar Bischof (Diözessansverbandsvorsitzender KAB), Ralph Korschinsky (Geschäftsführer KAB Bamberg), Gudrun Brendel-Fischer MdL, Claus Müller (KAB Bayreuth), Klaus Hubert (Diakon, Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen), Hildegard Löhr und Karl Schremps (Mitglied im Leitungsteam auf Diözessansebene).

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, ist mit Vertretern der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Diösesanverband Bamberg zusammen getroffen, um deren Forderungen zur Bundestagswahl zu diskutieren. An dem Gespräch nahm auch die CSU-Landtagskandidatin für den Wahlkreis Bayreuth Gudrun Brendel-Fischer teil, mit der landespolitische Themen erörtert wurden.

Finanzstaatssekretär Koschyk sprach sich bei dem Gespräch gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes aus, da diese nicht nur sogenannte „Einkommensmillionäre“, sondern vor allem den Mittelstand treffen würde. Schon heute überschreitet die Steuerbelastung für die Betroffenen die 50 %-Grenze, da zum Spitzensteuersatz von 45% noch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. auch die Kirchensteuer hinzukommen. Statt insbesondere den Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft mit Steuererhöhungen zu belasten, will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger weiter entlasten. So sollen beispielsweise Lohnerhöhungen, die dem Ausgleich von Preissteigerungen dienen, nicht mehr automatisch von einem höheren Steuertarif aufgezehrt werden. Daher ist in das Regierungsprogramm das Ziel aufgenommen, die sogenannte „kalte Progression“ abzumildern.

Im Hinblick auf eine Wiedereinführung der Vermögensteuer betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass jedes Vermögen in Deutschland – privat oder betrieblich – vor einer Besteuerung bewertet werden müsste, um eine Bemessungsgrundlage zu haben, auf die der Steuersatz angewendet werden kann. Diese Mammutaufgabe sei mit dem vorhandenen Personal an den Finanzämtern überhaupt nicht zu bewältigen, so Finanzstaatssekretär Koschyk. Zudem würde die Einführung einer Vermögenssteuer auf Privatvermögen insbesondere Personengesellschaften unnötig belasten. Rund drei Viertel aller Unternehmen in Deutschland werden in Form einer Personengesellschaft geführt. Hierbei handelt es sich vor allem um den Mittelstand und Familienunternehmen. Zudem liegen die Steuereinnahmen auch ohne Vermögensteuer auf Rekordniveau. So hat die letzte Steuerschätzung im Mai 2013 ergeben, dass das gesamtstaatliche Steueraufkommen im Jahr 2013 um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 615 Mrd. Euro steigen wird. Die Gesamtbelastung der Wirtschaft mit Steuern und Abgaben dürfe nicht aus den Augen verloren werden, so Koschyk.

Im Hinblick auf eine von der KAB geforderte verstärkte Bekämpfung der Steuerhinterziehung und eine Schließung von Steueroasen betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Bundesregierung bereits 2011 dafür gesorgt habe, dass die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft wurden. So erlangt Straffreiheit nur noch, wer vollständig alle Teile der Steuerhinterziehung aufdeckt, sich also nicht nur „scheibchenweise“ offenbart. Auch ist die zeitliche Grenze, bis zu der sich ein Steuersünder den Behörden offenbart haben muss, früher als bisher angesetzt: Künftig muss die Selbstanzeige bereits erfolgt sein, bevor eine Prüfungsanordnung des Finanzamts raus ist.
Zusammen mit den Ländern und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis wird geprüft werden, inwieweit eine noch weitergehende Verschärfung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige sinnvoll und möglich ist. Wichtig seien auch die bilateralen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen, Informationsaustausch-Abkommen), mit denen der OECD-Standard für den Austausch von steuerlich relevanten Informationen verankert worden ist, so Koschyk. Zusammen mit fünf anderen europäischen Staaten hat Deutschland vereinbart, bei der Vereinbarung eines erweiterten automatischen Informationsaustauschs, der sich auf alle Kapitaleinkünfte erstreckt, voranzugehen. Dieser Standard soll EU- und weltweit etabliert werden. International verfolgt die Bundesregierung konsequent die Linie, Steueroasen auszutrocknen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen zu unterbinden. Internationale Großkonzerne sollen angemessen besteuert werden. Wer in Deutschland wirtschaftlich aktiv ist, soll hier auch Steuern zahlen. Einem überzogenen und aggressiven Ausnutzen von Unterschieden in den Steuersystemen der verschiedenen Länder wird die Bundesregierung auch weiterhin entgegen wirken.

Die Bundesregierung hält auch an der vom KAB geforderten raschen Einführung einer Finanzstransaktionssteuer in ganz Europa fest. Bei der Umsetzung wird die Bundesregierung darauf achten, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die Interessen des Finanzplatzes Deutschlands gewahrt bleiben. Nur als ein starker und wettbewerbsfähiger Finanzplatz kann Deutschland auch weiterhin aktiv die Regulierung der internationalen Finanzmärkte mitgestalten. Unser Ziel bleibt es dabei, die Steuer nicht nur in Europa, sondern langfristig weltweit einzuführen.

Finanzstaatssekretär Koschyk erklärte, dass sich die Bundesregierung sich auch dafür einsetze, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzprodukten besser vor vermeidbaren Verlusten und fehlerhafter Finanzberatung geschützt werden, so wie es von der KAB gefordert wird. Leitbild sei dabei der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Bürger: Zu seinem Schutz und für die Auswahl des für ihn richtigen Finanzprodukts braucht er geeignete Informationen. Dementsprechend hat die unionsgeführte Bundesregierung in den letzten Jahren gezielt die Regelungen für die Anlageberatung verbessert und die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Bereich gezielt erweitert. Die Union wird die Produktinformationsblätter und das Beratungsprotokoll im Hinblick auf die praktikable Handhabung überprüfen und mit Verbesserungen für Anleger weiterentwickeln. Kreditvergabe, Geldpolitik, Risikovorsorge und Finanzprodukte dürfen nicht ohne den erforderlichen Ordnungsrahmen und das notwendige Verantwortungsbewusstsein stattfinden. Wir brauchen international eine Wirtschaftsordnung, die von Verantwortungsbewusstsein getragen wird und sich an den Prinzipien des ‚ehrbaren Kaufmanns‘ orientiert. Diese verantwortungsbewusste Wirtschaftsordnung ist die Soziale Marktwirtschaft, so Koschyk.

Im Hinblick auf die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland erklärte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass für die Bundesregierung staatliche Hilfe und Unterstützung und Eigenverantwortung zwei Seiten ein und derselben Medaille seien. Eine zukunftsfeste Alterssicherung steht für die Bundesregierung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten und der betrieblichen Vorsorge. Die von der Bundesregierung eingeführte Pflegeversicherung hat sich bewährt. Sie entbindet jedoch den Einzelnen nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative wahrzunehmen.

Auf die Forderung zur Einführung eines geforderten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn erklärte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Bundesregierung eine Lohnfestsetzung durch die Politik ablehnt, man sich allerdings entschieden dafür einsetze die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben. Deshalb hat die Bundesregierung mit den Tarifpartnern Mindestlöhne in zahlreichen Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten geschaffen und will für die Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt werden können.

Die Bundesregierung spricht sich sich zudem dafür aus, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitnehmer konsequent umzusetzen. Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurde eine Fehlentscheidung von Rot-Grün aus den Hartz-Reformen korrigiert. Unternehmen konnten durch rechtlich zweifelhafte Konstruktionen im Wege von Kostensenkungsprogrammen versuchen, vor allem tariflich vergütete Tätigkeiten auf unternehmensinterne Leiharbeitsfirmen „auszulagern“. Dies ist nun nicht mehr möglich. Die Bundesregierung hat damit einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit geschaffen. Mit dem tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn wurde durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür gesorgt, dass dieser allgemeinverbindlich für alle Zeitarbeitnehmer gilt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Anstoß gegeben, dass die Tarifparteien in der Zeitarbeit nunmehr partnerschaftlich Lösungen auf dem Weg zu einer gleichen Bezahlung zur Stammbelegschaft entwickelt haben (Equal pay).

Auf die Forderung der KAB AZUBIS nach der Auszubildung unbefristet zu übernehmen wendete Koschyk ein, dass dies die Bereitschaft von Unternehmen AZUBIS auszubilden erheblich reduzieren würde. Insbesondere kleine Ausbildungsbetriebe würden niemanden mehr eine Ausbildungsstelle anbieten, wenn dass Unternehmen weis, dass es keine Möglichkeit hat kontinuierlich diese anschließend fest einzustellen

Was die landespolitischen Themen anbelangt, bewegte die KAB-Vertreter vor allem der Schutz des Sonntags und die Ladenöffnungszeiten. Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer sieht hier keinen Handlungsbedarf. Ihrer Meinung nach seien die Ausnahmeregelungen klar definiert und bedürften keiner Ausweitung. Aber es brauche kreative Konzepte für den ländlichen Raum, um die Versorgungsstruktur dort aufrecht zu erhalten. Aktiv werde der Freistaat, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. So seien im Doppelhaushalt 13/14 420 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung eingeplant, eine weitere Aufstockung ist vorgesehen. Die Forderung nach einer Ausbildungsplatzgarantie lehnte die Abgeordnete ab, sie setze hier auf Freiwilligkeit. Nicht umsonst habe Bayern europaweit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit vorzuweisen. Es gelte weiterhin lernschwächere Jugendliche durch passgenaue Qualifizierung zur Ausbildungsreife heranzuführen. Hier sei man auf einem guten Weg. Bei der geforderten Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hatten die KAB-ler die Abgeordnete voll auf ihrer Seite. Die Arbeitswelt stärker auf die Familienbedürfnisse abzustimmen sei auch ihr großes Ziel. Mit Tele- und Wohnarbeitsangeboten entwickelt sich aktuell im öffentlichen Dienst eine neue Umgangskultur, die Leistung ergebnisbetont beurteilt und nicht nach der Dauer der Anwesenheit am Arbeitsplatz. Der Freistaat will hier seine Vorreiterposition noch ausbauen, so die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Frauen ihrer Fraktion.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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