Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner bei der Vorstellung des vereinfachten Antrags für die Agrardieselerstattung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk MdB, stellte heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vor.
Nach geltender Rechtslage können Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von 47 Cent Ener-giesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurück erhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel). Darüber hinaus ist der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl in der Landwirtschaft gänzlich von der Energiesteuer befreit. Diese Begünstigung ist europarechtlich zulässig und ist ein Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft zu den Nachbarstaaten. Die Steuererstattung wird bisher im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt.
v.l.: Anton Blöth vom Bayerischen Bauernverband, der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk MdB und Regierungsdirektor Ilija Schmidtke vom Bundesministerium der Finanzen
Finanzstaatssekretär Koschyk stellt zum sog. „Kurzantrag“ fest: „Der neu konzipierte Antrag ist ein weiterer entscheidender Schritt beim Bürokratieabbau. Es ist im engen Dialog mit dem Deutschen Bauernverband gelungen, den Aufwand für die Landwirtschaft bei der Beantragung der Agrardieselerstattung deutlich zu reduzieren. Das entlastet unsere Land- und Forstwirte und sorgt dafür, dass die Beantragung künftig einfacher und schneller erfolgen und die Zollverwaltung die Erstattung schneller auszahlen kann.“
Finanzstaatssekretär überreichte Präsident Sonnleiter, der sich für den EURO einsetzt, eine 2-Euro Sondermünze mit dem Motiv Schloss Neuschwanstein
DBV-Präsident Sonnleitner bemerkt: „Es ist gut, dass die Forderung des Bauernverbandes nach Vereinfachung des Antragsverfah-rens aufgegriffen wurde. Eine schnelle Antragsbearbeitung und die zügige Auszahlung der Erstattungen liegen sehr im Interesse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Nach Ver-ringerung der bürokratischen Hürden ist es nun an der Zeit, die Höhe der Agrardieselbesteuerung in Deutschland an das niedrigere Niveau in der EU anzupassen.“
Die wesentlichen Vorteile des neuen Antrages sind:
• deutliche Reduzierung des Umfangs (2 statt bisher 7 Seiten),
• der Antrag ist für die Mehrzahl der jährlich rd. 200.000 Antragsteller nutzbar,
• wesentliche Arbeitserleichterung für Antragsteller und Zollverwaltung,
• beschleunigte Antragsbearbeitung und damit schnellere Auszahlung der Erstattungen.
Das neue Antragsformular wird ab kommendem Jahr erstmals für die Agrardieselerstattung 2012 eingesetzt und steht auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de rechtzeitig zum Herunterladen zur Verfügung.
There are 0 comments