Allgemein Für Deutschland
Finanzstaatssekretär Koschyk zum Steuerabkommen mit der Schweiz und zur Strategie gegen Steuerflüchtlinge
19. Oktober 2012
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Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „WirtschaftsWoche“ vom 15.10.2012 stellt in ihren Leitartikel die Strategie der Bundesregierung gegen Steuerflüchtlinge und das deutsch-schweizerische Steuerabkommen in den Vordergrund ihrer Berichterstattung. Für den Leitartikel befragte die Redaktion der „WirtschaftsWoche“ auch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten, Hartmut Koschyk.

Man gehe systematisch gegen Steuerflüchtlinge vor. Kein Land auf der Erde solle mehr ein Fluchtpunkt für Steuerhinterzieher sein können, so Finanzstaatssekretär Koschyk .

Das Bundesfinanzministerium durchforstet sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen nach Schwachstellen. Aufstrebende Länder wie die Türkei oder Brasilien verlieren ihren Sonderstatus. Bei Ländern mit niedrigen Steuersätzen werden Vereinbarungen ausgehandelt, das die dort begünstigten Bürger und Unternehmen die Differenz zum heimischen Steuersatz nachversteuern müssen. Informationsabkommen sind mit möglichst allen Ländern der OECD-Liste geplant, um Daten von deutschen Steuerpflichtigen zu sammeln. Das Bundeszentralamt für Steuern wird personell aufgestockt, um die Daten besser auswerten zu können. Das Kernstück im Kampf gegen Steuerflüchtlinge ist indes das Abkommen mit der Schweiz. Das deutsch-schweizerische Abkommen sieht eine pauschale Abgeltung aller Steueransprüche für die vergangenen zehn Jahre vor, außerdem für künftige Erträge eine Abgeltungsteuer von 26,4 Prozent wie in Deutschland.

Nur wenn das Abkommen in Kraft tritt werden die Schweizer zudem eine Liste der zehn Länder übermitteln, in die das meiste Vermögen deutscher Kunden übermittelt wird. Mit dieser Schweizer Liste können die hiesigen Behörden anschließend „die Abschleicher in die Zange nehmen“, so Finanzstaatssekretär Koschyk. Im Abkommen haben sich die Schweizer Banken auch verpflichtet, vorab eine Garantiesumme von rund zwei Milliarden Franken an Deutschland zu überweisen. Dieses Geld bekommen sie erst dann komplett zurück, wenn vier Milliarden Franken aus der Nachversteuerung zusammengekommen sind. „Damit machen wir die Schweizer Banken zu unseren besten Verbündeten“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Im Hinblick auf die sogenannten Steuer-CDs betonte Koschyk auch mit Blick auf die vielen Selbstanzeigen, dass diese ihren Zweck erfüllt haben. „Die Cds waren sicher ein Anlass, dass die Schweiz das Abkommen mit uns verhandelt hat, eine Zukunftslösung sind sie nicht“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zum vollständigen Leitartikel in der „WirtschaftsWoche“ gelangen Sie hier.

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