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Finanzstaatssekretär Koschyk: „Zypern muss einen Beitrag leisten“
22. März 2013
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Zypern hat in dieser Woche seine Zustimmung für eine Abgabe auf Spareinlagen bei zyprischen Banken verweigert. Damit gibt es derzeit keine Basis für ein europäisches Rettungspaket für das Land. Alles, was man seitdem zu weiteren Überlegungen in Zypern zum Umgang mit der Krise hört, ist derzeit nicht belastbar.

Festzuhalten bleibt: Es war Zypern selbst, das vergangenes Jahr einen Hilfsantrag gestellt hat, nachdem klar wurde, dass das Geschäftsmodell seiner Volkswirtschaft nicht mehr tragfähig ist. Derzeit sind zwei wichtige zyprische Banken auf Notfallunterstützung der Europäischen Zentralbank angewiesen.

Die Bundesregierung steht weiterhin zu dem Angebot an Zypern, das die Euro-Gruppe in Brüssel auf den Weg gebracht hat: Das Hilfsprogramm soll ein Volumen von rund 10 Mrd. Euro haben. Zusammen mit den vorgesehenen Anstrengungen und Eigenleistungen von Zypern selbst wäre damit gewährleistet, dass die Schuldentragfähigkeit gegeben ist und der Schuldenstand Zyperns im Jahr 2020 auf 100 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) sinken würde.

Notwendig ist auf jeden Fall, dass Zypern seinen Anteil zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung des zypriotischen Bankensystems in Höhe von insgesamt rund sieben Milliarden Euro bringt. Dies muss nicht durch eine einmalige Abgabe der Anleger geschehen, wie im ursprünglich mit der Eurogruppe vereinbarten Hilfsprogramm vorgeschlagen worden war. Es ist die Entscheidung von Zypern, welchen Beitrag es zu seiner Rettung leistet.

Es war ausdrücklich nicht Position der Bundesregierung in den Verhandlungen der Eurogruppe am vergangenen Freitag, die Sparer bei den Banken über eine einmalige Abgabe zu beteiligen. Dieser Vorschlag auch die Beteiligung aller Sparer ab dem ersten Euro, kam von Seiten Zyperns. Insofern bleibt die Ablehnung durch das zyprische Parlament schwer nachvollziehbar.

Europa hat seine Hilfe angeboten, aber ein Hilfsprogramm kann es nur geben, wenn glaubwürdige Schritte zur Korrektur der Fehlentwicklungen unternommen werden, die zur Krise des Landes geführt haben. Etwas anderes kann die Bundesregierung auch den deutschen Steuerzahlern gegenüber nicht rechtfertigen. Weder Deutschland noch die anderen Eurostaaten sind an den Problemen Zyperns schuld.

Die Staatengemeinschaft ist nach wie vor bereit, Zypern über ein zielgerichtetes Hilfsprogramm zu helfen. Wenn es erfolgreich umgesetzt wird, werden damit im Ergebnis auch die Einlagen der zyprischen Sparer dauerhaft geschützt. Wenn allerding zyprische Banken in Konkurs gehen sollten, dann wären auch die Kleinsparer betroffen, möglicherweise sogar mit ihren gesamten Einlagen.

Angesichts des großen Finanzbedarfs der zyprischen Banken und des Staates ist ein substanzieller Eigenbeitrag Zyperns unverzichtbar. Nur so kann die Staatsverschuldung des Landes mittelfristig wieder abgebaut werden, und nur so hat das Land eine Chance, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Die Tragfähigkeit des Programms ist eine fundamentale Voraussetzung für seinen Erfolg.

Über die genaue Ausgestaltung des Eigenbeitrags von Zypern kann man sicher reden. Es darf aber kein Programm ohne ausreichende Eigenbeteiligung Zyperns geben. Dies wäre nicht zu rechtfertigen und würde sicher keine Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen.

Deutschland bleibt auch angesichts der Situation in Zypern eine Bastion der Stabilität in der europäischen Krisenpolitik. Es gilt am Kurs der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers zur Überwindung der Staatsschuldenkrise in Europa festzuhalten.

Bei allem, was wir für Zypern tun können, muss die Kernbotschaft konkret lauten: Es sind Maßnahmen notwendig, um den überdimensionierten Bankensektor zu verringern, Schuldentragfähigkeit herzustellen, Geldwäsche wirksam zu bekämpfen und Strukturreformen anzugehen. Ohne solche Maßnahmen wäre ein Programm nicht schuldentragfähig, das Verschuldungsvolumen würde eine Größenordnung von über 100 Prozent des BIP von Zypern erreichen.

Im Einzelnen geht es um folgendes:

• Verringerung der Größe des inländischen zyprischen Bankensektors auf EU-Durchschnitt

• Wirksame Bekämpfung von Geldwäsche: Vorgesehen ist ein ganzes Bündel von Auflagen zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche

• Faire Lastenverteilung zwischen Staat und Bankensektor bei der Bankenrettung. Die Einleger sollen sich an der Finanzierung der Restrukturierung des Bankensektors beteiligen. Hierzu wollte Zypern im Voraus eine einmalige, progressiv gestaffelte Stabilitätsabgabe auf Einlagen von In- und Ausländern erheben. Deutschland setzt sich dafür ein, nur Einlagen über 100.000 Euro mit der Abgabe zu belegen. Das finanzielle Volumen muss durch eine entsprechende Ausgestaltung aber selbstverständlich gewahrt bleiben.

• Es ist an Zypern, den Beschluss der Eurogruppe umzusetzen oder Alternativen vorzuschlagen, die sich innerhalb der Eckpunkte (10 Mrd., 100 Prozent) bewegen. Bevor Zypern das nicht schafft, können wir über das weitere Verfahren nicht entscheiden. Wenn das jedoch gelingt, kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, dem weiteren Verfahren zur Vorbereitung und Umsetzung eines Hilfsprogramms zuzustimmen. Ein Antragsentwurf wurde dem Bundestag sogar schon vorab zur Verfügung gestellt um, wenn notwendig, schnell handeln zu können.

Zypern ist eindeutig ein besonderer Fall, der in der Währungsunion aufgrund der Größe und der Struktur des Finanzsektors einzigartig ist. Daher ist die Situation auf Zypern auch mit keinem anderen Staat der Eurozone vergleichbar. Wir haben ausreichend Vorsorge getroffen, dass die Entscheidungen auf Zypern keine negativen Auswirkungen auf den Rest der Eurozone haben wird.

Weitere Fragen und Antworten zum Hilfsprogramm für Zypern finden Sie hier.

Zur Berichterstattung im Straubinger Tagblatt gelangen Sie hier.

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Fotograf: Joerg Koch
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