Im Bundesrat wird heute der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) beraten.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut, Koschyk vertritt hierzu im Bundesrat die Haltung der Bundesregierung. Die Bundesregierung begrüßt den von Länderseite eingebrachten Gesetzentwurf zum AIFM-Steueranpassungsgesetz ausdrücklich.
Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz dient zum einen der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen – insbesondere des Investmentsteuerrechts – und außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Zum anderen wird mit der Einführung eines sog.“Pension Asset Pooling-Vehikels“ in Deutschland die Etablierung einer Anlageform ermöglicht, die im Bereich des internationalen Steuerrechts Besteuerungsvorteile genießt. Zudem sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt und die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des geplanten FATCA-Abkommens mit den USA und zukünftige ähnliche Abkommen mit anderen Staaten geschaffen werden.
Darüberhinaus enthält der Gesetzentwurf noch einige notwendig gewordene Änderungen des Einkommensteuergesetzes(EStG).Hierzu gehören u.a. die Anhebung des Höchstbetrages von Unterhaltsleistungen, die Vereinfachung bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen, Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen sowie die Änderung des §15b EStG zur Vermeidung bestimmter Steuerstundungsmodelle.
Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen sie hier.
There are 0 comments