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Förderung der deutschen Minderheiten im Bericht über die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
19. Februar 2014
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AKKABHP

Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Frau Prof. Dr. Maria Böhmer, stellte am 12. Februar 2014 im Deutschen Bundestag den Bericht über die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) 2012/2013 vor. Darin wird auch über die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR berichtet:

„In den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR leben heute noch ca. 1 Mio. Angehörige der deutschen Minderheiten. Die Zusammenarbeit mit diesen deutschen Minderheiten und ihre Unterstützung durch den deutschen Staat stehen im Zeichen einer besonderen historischen Verpflichtung. Für die Bundesregierung gehört die Solidarität mit den vom schweren Kriegsfolgenschicksal Betroffenen zur Aufarbeitung des Krieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Politisches Ziel ist außerdem, die deutschen Minderheiten in ihren Bemühungen zu unterstützen, sich als gesellschaftliche Akteure in ihren Titularstaaten und als friedensstiftende Bindeglieder zu Deutschland positiv einzubringen. Die kulturellen Überlieferungen in diesen Regionen prägen das deutsche Selbstverständnis als Kulturnation bis heute mit und bestärken die deutschen Minderheiten vor Ort in ihrer Identität. Die Unterstützung durch die Bundesregierung trägt dazu bei, dieses jahrhundertealte kulturelle Erbe zu erhalten. Als ein Kulturerbe von nationaler und europäischer Bedeutung nimmt es einen festen Platz in der deutschen Geschichte und Erinnerung ein. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert grenzüberschreitende Kooperationen, die sich mit der Erforschung und kulturellen Vermittlung des reichhaltigen kulturellen Erbes der deutschen Minderheiten befassen oder dem Erhalt von Baudenkmälern dienen.

Für die Bundesregierung haben Erhalt und Pflege von Sprache und Kultur der deutschen Minderheiten einen hohen Stellenwert. Leitbild unserer Bemühungen ist die Wiederherstellung und Unterstützung muttersprachlicher Traditionen.

Das Bundesministerium des Innern unterstützt vor allem gemeinschaftsfördernde, identitäts- und verbandsstärkende Maßnahmen, sozial-humanitäre Projekte, Maßnahmen in wirtschaftsbezogenen Bereichen sowie die Förderung des Aufbaus zukunftsfähiger Selbstverwaltungen. Der solidaritätsbegründeten Förderung der deutschen Minderheiten gilt eine besondere Aufmerksamkeit, die auch in Zukunft bewahrt werden soll. Das BMI gewährte im Jahr 2012 Fördermittel in Höhe von 18,381 Mio. Euro.

Das Auswärtige Amt unterstützt kulturelle Projekte der deutschen Minderheiten in Mittel und Osteuropa und der GUS. Für die Förderung kultureller, sprach- und bildungspolitischer Vorhaben stehen jährlich rund 4 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Maßnahmen werden überwiegend unter Beteiligung der verschiedenen deutschen Mittler wie dem Institut für Auslandsbeziehungen, dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Zentralstelle für das Auslandschulwesen und auf Initiative der Organisationen der deutschen Minderheiten realisiert. Darüber hinaus unterstützen auch die deutschen Auslandsvertretungen Projekte deutscher Minderheiten vor Ort.

Zur Unterstützung des Erhalts muttersprachlicher Traditionen fand am 17. und 18. Juni 2013 in Hermannstadt (Rumänien) eine Tagung unter dem Titel „Deutsch als Identitätssprache der deutschen Minderheiten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion“ statt. Diese Konferenz formulierte Ideen und Ziele, die die Nachhaltigkeit der Förderpolitik hinsichtlich der Sprachbindung der deutschen Minderheiten verbessern sollen. Von besonderer Vorbildwirkung ist das traditionelle Schulwesen der rumänischen Schulen in der Sprache der deutschen Minderheit und der Schulzentren der deutschen Minderheit in Ungarn.

In Polen leben nach Schätzungen etwa 300.000 bis 350.000 Angehörige der deutschen Minderheit. Ihre Minderheitenrechte sind in der polnischen Verfassung und im deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 garantiert. 2003 hat die Republik Polen die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen unterzeichnet und im Jahr 2009 ratifiziert. In einer die Ratifizierung begleitenden Erklärung hat Polen Deutsch − neben 14 anderen Sprachen − als Minderheitensprache anerkannt. Die Belange der deutschen Minderheit − vor allem ein höheres bilinguales Bildungsangebot im vorschulischen und schulischen Bereich − werden auf politischer Ebene im Einvernehmen mit Polen am „Runden Tisch zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland“ behandelt. Deutschland unterstützte die deutsche Minderheit in Polen in ihrer kulturellen Arbeit aus dem Haushalt des AA im Jahr 2012 mit einem Betrag in Höhe von rd. 1,366 Mio. Euro. Die Schwerpunkte lagen auf der Förderung der deutschen Sprache sowie auf Jugend-, Kultur- und Medienprojekten. Aus dem Haushalt des BMI wurde die deutsche Minderheit im Jahr 2012 mit rd. 859.000 Euro unterstützt.

In Gemeinsamen Regierungskommissionen für die Angelegenheiten der deutschen Minderheiten trafen sich deutsche Regierungsvertreter in den Jahren 2012 und 2013 jeweils mit Regierungsvertretern der Russischen Föderation, Rumäniens, Kasachstans sowie Usbekistans mit dem Ziel, die Hilfen Deutschlands und der Heimatländer für die deutschen Minderheiten in den jeweiligen Ländern abzustimmen. Im Jahr 2012 fand ein entsprechendes Treffen zusätzlich mit Regierungsvertretern Kirgisistans statt. Außerdem tagte die Deutsch-Ungarische Unterkommission der Gemischten Kulturkommission zur Förderung der deutschen Minderheit in Ungarn im Oktober 2013.“

„Der Vierte Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist hier abrufbar.“

 

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Fotograf: Joerg Koch
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