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Förderpraxis der Bayreuther Festspiele / Koschyk: Kulturnation Deutschland muss zur Förderung der Bayreuther Festspiele stehen
7. Juni 2013
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Im Deutschen Bundestag wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Transparente Kriterien und verbindliche Rahmenbedingungen schaffen für die Bundesförderung von kulturellen Institutionen und Projekten“ beraten.

In der Begründung des Antrages wird ausdrücklich Kritik an der Förderpraxis der Bayreuther Festspiele geübt. So heißt es unter anderem wörtlich: „Zahlreiche Beispiele in dieser Legislaturperiode begründen die Kritik an der schwarz-gelben Kulturförderpraxis. Ein prominentes Beispiel ist die Förderung der Bayreuther Festspiele, welche seit dem Jahr 1953 vom Bund mitfinanziert werden (…) Bei Festivals wie den Bayreuther Festspielen mag zwar das internationale Renommee eine „gesamtstaatliche Bedeutung“ rechtfertigen, dennoch muss auch wirtschaftlich begründet werden, ob und in welcher Höhe derart etablierte Kulturveranstaltungen und Institutionen mit hohem Publikumsverkehr eine verstetigte staatliche Finanzierung des Betriebs überhaupt benötigen.“

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, erklärte hierzu, dass das wichtige Thema der Kulturförderung des Bundes ihm sehr am Herzen liege und er als Abgeordneter für den Wahlkreis Bayreuth einen besonderen engen Bezug zur im Antrag explizit erwähnten Förderung der Bayreuther Festspiele habe. „Die Bayreuther Festspiele sind ein weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannter und hoch geschätzter Teil der hiesigen Kulturlandschaft. Dies gilt in diesem Jahr ganz besonders: Im Jahr 2013 liegt die ganze Aufmerksamkeit der musik- und theaterinteressierten Öffentlichkeit in ganz besonderer Weise auf Richard Wagner. Anlass geben der 200. Geburtstag sowie der 130. Todestag des Komponisten. Im Fokus ist Richard Wagners Geburtsstadt Leipzig und seine Wirkungsstadt Bayreuth und den von ihm ins Leben gerufenen Bayreuther Festspielen. Trotzdem haben die hier zuständigen Stellen der Bundesregierung, insbesondere des Beauftragten für Kultur und Medien, die hier eingesetzte Bundesförderung – wie in allen anderen Bereichen auch – immer wieder kritisch im Blick, prüfen Art, Höhe und Notwendigkeit der eingesetzten Mittel, prüfen und verbessern gemeinsam mit den lokalen Partnern Fördergrundlagen und andere Umstände. Darum bin ich mir sicher, dass auch die aktuellen Themen in gewohnter Weise von allen Beteiligten auf der Basis der geltenden Regelungen mit Blick für eine gute Zukunft dieser wichtigen Kultureinrichtung behandelt werden“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier

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