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Fragestunde im Deutschen Bundestag / Finanzstaatssekretär Koschyk: „OECD-Standard hinreichend umgesetzt!“
9. Juni 2011
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HJM4643

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In der Fragestunde des Deutschen Bundestages beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, die Fragen im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e. V. bewertet, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Flusskreuzfahrten zumindest so lange aufrechtzuerhalten, bis die Regierungskommission zur Reform der Mehrwertsteuer ihre Arbeit zum Abschluss gebracht hat, antwortete Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Bundesregierung dabei bleibt, dass sie zunächst das Ergebnis der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission abwarten wird und dann gegebenenfalls Auswirkungen auf das geltende Recht prüfen wird.

Des Weiteren beantwortete Finanzstaatssekretär Koschyk verschiedene Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz im Hinblick auf die sogenannten OECD Standards. Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ab 1998 Standards gegen „schädliche Steuerpraktiken“ erarbeitet, die sie international durchsetzen will.

Am 27. Oktober 2010 hatten Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Während des Treffens in Bern unterzeichneten die Minister zudem das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD -Standard.

Auf die Frage des Abgeordneten Bernd Scheelen (SPD), in welcher Hinsicht das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland vom 27. Oktober 2010 hinter dem OECD-Standard für einen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen zurück bleibt, betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass das am 27. Oktober unterzeichnete Revisionsprotokoll zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen den OECD-Standard für Transparenz und einen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen hinreichend umsetzt. Finanzstaatssekretär Koschyk wörtlich: „Es weicht von den übrigen schweizerischen Abkommen zur Umsetzung des OECD-Standards wesentlich ab: Außer den Abkommen mit den USA, Deutschland, Japan und Spanien enthalten die neuen Schweizer Abkommen das zwingende Erfordernis der Angabe des Namens des betroffenen Steuerpflichtigen und des Inhabers der verlangten Information. Dieser Sachverhalt, der sich in anderen Abkommen, aber nicht in dem Abkommen mit uns findet, wurde vom Global Forum als zu restriktiv beanstandet. Der sogenannte Peer Review Report des Forums zur Schweiz bestätigt demgegenüber unter Textziffer 249 ausdrücklich die OECD-Konformität der von den USA und Deutschland verwendeten besonderen Formulierung hinsichtlich der Voraussetzung der Identifizierung des besonderen Steuerpflichtigen. Ich will noch einmal deutlich machen, dass der Peer Review Report unser mit der Schweiz getroffenes Abkommen ausdrücklich als OECD-konform darstellt.“

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