Verstößt die Planung eines Windrades am Pettendorfer Rangen im Landkreis Bayreuth gegen Auflagen der Flugsicherung. Die Bürgermeister Reinhard Sammer (Gesees), Richard Müller (Hummeltal) und Bernhard Rümpelein (Mistelbach) können das nicht glauben und haben ein Schreiben an Bundesverkehrsminister Ramsauer übergeben, in dem sie die Rücknahme eines Einspruchs gegen den Bau einer kommunalen Windkraftanlage fordern. Ramsauer sagte die umgehende Prüfung des Anliegens zu.
Pro Windenergie und gegen überzogene Auflagen (von links): Der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk, die Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer, Richard Müller (Hummeltal), Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, Reinhard Sammer (Gesees), der frühere Bayreuther Oberbürgermeister Michael Hohl und Bernhard Rümpelein (Mistelbach).
Die drei Gemeinden haben im Zuge der Energiewende und des Bayerischen Winderlasses das gemeinsame Kommunalunternehmen „Windpark Pettendorfer Rangen“ gegründet. Ziel ist es, drei kommunale Windräder zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dazu habe man sich frühzeitig mit sämtlichen Fachstellen in Verbindung gesetzt und sämtliche entgegenstehende Belange mit der Planung abgestimmt. Auch die Anliegen der Luftfahrt seien geprüft und positiv abgefragt worden, so dass sich die Anlagen zwischenzeitlich im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren befinden.
So weit, so gut, die Bürgermeister waren guter Dinge, die Windräder, so wie geplant errichten zu können. Bis das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung plötzlich über das Luftfahrtamt Nordbayern Einspruch gegen eines der geplanten Windräder erhob. Grund dafür sei es, so heißt es, dass sich die Anlage 400 Meter innerhalb des 15 Kilometer großen Anlagenschutzbereiches des Funkfeuers (VOR-BAY) befindet.
„Selbstverständlich stimmen wir mit dem Luftfahrtamt Nordbayern überein, dass der Luftverkehr nicht gefährdet werden darf“, sagt Bürgermeister Müller. Allerdings müsse auch eine konkrete Gefährdung vorliegen, die technisch nachweisbar und überprüfbar ist. Ein Radius von 15 Kilometern, der nicht einmal die Topographie berücksichtigt könne diesem Kriterium nicht standhalten. Geteilt werde diese Auffassung im Übrigen auch von unabhängigen Rechts- und Luftfahrtexperten, die bereits bestätigt haben, dass der Begriff Anlagenschutzbereich in der zivilen Luftfahrt gar nicht mehr existiert. „Im aktuellen Luftfahrtgesetzt kommt dieser Begriff gar nicht mehr vor“, so Müller. Stattdessen würden sich die Abstände aus zu berechnenden und zu messenden Grenzwerten ergeben, die aus internationalen Vorschriften hervorgehen.
Da die Bundesanstalt für Flugsicherung ein Gespräch mit den Bürgermeistern abgelehnt hatte, fürchten die drei Gemeindeoberhäupter nun, dass sie im Namen des Kommunalunternehmens Klage einreichen müssen, was allerdings im ungünstigsten Fall mehrere Jahre dauern könnte und viel Geld kosten würde. Offen ist auch, ob die Anlagen in einigen Jahren noch lieferbar sein würden und aufgrund eines wahrscheinlich geänderten Einspeisegesetzes noch wirtschaftliche betrieben werden können. Hilfe erwarten sie sich deshalb jetzt vom Bundesverkehrsminister. „Wir fordern eine abgewogene Gesamtbetrachtung und würden gerne unseren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten“, so Müller.
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