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Geregelte und gleitende Nachfolge statt gescheiterter Firmenübergabe / MU: Unternehmensnachfolge so früh wie möglich auf die Agenda
7. Dezember 2012
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Fischer-Dübel, Ratiopharm, Schlecker: das sind drei prominente Beispiele, bei denen eine Unternehmensnachfolge gescheitert ist. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, so Unternehmensberater Michael Roth von ROM Consulting in Lauf an der Pegnitz. „Meistens ist es aber schon so, dass der Unternehmer zu spät losgelassen hat oder gar nicht loslassen konnte“, sagte Roth bei einer Veranstaltung der Bayreuther Mittelstandunion am Donnerstagabend in Goldkronach.


Christian Wedlich, Hartmut Koschyk, Steuerberater Oliver Paulick, Rechtsanwalt Jürgen Popp, Unternehmensberater Michael Roth und Bayreuths Alt-OB Dr. Michael Hohl.

Rund 22000 Familienunternehmen stehen nach den Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung jährlich vor einem Eigentümerwechsel. Von diesen Übergaben seien pro Jahr rund 287000 Mitarbeiter betroffen. Mehr als acht Prozent der Unternehmen hätten in der Vergangenheit jährlich für immer ihre Firmentore schließen müssen, da die Nachfolge nicht geregelt werden konnte. So auch bei dem schwäbischen Stahl- und Metallbauunternehmen, das Unternehmensberater Roth in die Insolvenz begleiten musste. Mit zuletzt 70 Mitarbeitern war das Traditionsunternehmen 2008 in die Insolvenz gegangen. „Man ging davon aus, dass alles in Butter war, tatsächlich aber war gar nicht geregelt“, so Roth.

Steuerberater Oliver Paulick

„Lassen sie es nicht darauf ankommen und warten sie zu lange“, appellierte er bei der Veranstaltung an die Unternehmer, nur so sei es möglich, eine Firma ohne Einbußen und ohne Probleme zu übertragen. „Im besten Fall bekommen Kunden und Lieferanten gar nichts mit.“ Das ist leider nicht immer so. Nach den Worten Roths seien mangelnde Transparenz, unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft des Unternehmens und eine zu spät begonnene Planung der Nachfolge die Hauptfehler bei der Unternehmensnachfolge. „Der Nachfolger hat eben andere Ideen als der Senior“, so Roth. Konflikte seien dabei etwas ganz normales. Festgefahrene Strukturen nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“ seien völlig fehl am Platz.

Unternehmensberater Michael Roth

Unternehmensberater Roth bemängelte auch, dass nicht einmal 30 Prozent der Firmenchefs „einen Notfallkoffer gepackt“ haben. Das heißt, nicht einmal ein Drittel aller Unternehmer habe eine Regelung getroffen, wie bei seinem plötzlichen Ausfall das Unternehmen geleitet werden soll. „Warten sie nicht, bis sie im Kranken- oder gar im Sterbebett liegen“, so Roth. Die Erteilung von Prokura und Vollmacht, das Verfassen eines Testaments, das Festlegen einer Stellvertreter-Regelung und die Vorbereitungen für einen Krisenstab seien für jeden Unternehmer unabdingbar, wenn er sein Lebenswerk nicht gefährden möchte.

Rechtsanwalt Jürgen Popp

Die breite Vielfalt der Übergabemöglichkeiten stellten bei der Veranstaltung Rechtsanwalt Jürgen Popp und Steuerberater Oliver Paulick vor. Neben der Schenkung (unentgeltlich) und dem Verkauf (entgeltlich) gebe es auch eine teilentgeltliche Übergabe als eine Art Zwischenlösung. Während mit rund 45 Prozent die Nachfolge innerhalb einer Familie geregelt werde, komme die Übergabe auch an qualifizierte Mitarbeiter, Lieferanten, außenstehende Investoren oder Konkurrenten in Frage. Als besonders sinnvoll bezeichnete Rechtsanwalt Popp eine „gleitende Nachfolge“, bei der Wissen und Erfahrung des Übergebers noch genutzt werden könnten und der Übernehmer die besten Möglichkeiten habe, sich gründlich einzuarbeiten. Popp: „Die Unternehmensnachfolge sollte auf jeden Fall die letzte große Managementmaßnahmen eines jeden Unternehmers sein.“
Die Bundesregierung habe die Nachfolge bei den mittelständischen Unternehmern fest im Blick, sagte der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk bei der Veranstaltung. Mit der neuen Erbschaftssteuerrichtlinie habe beispielsweise die Zuordnung brauereieigener vermieteter Gaststätten zum erbschaftssteuerrechtlichen Verwaltungsvermögen verhindert werden können. Die ursprünglich vorgesehene Zuordnung dieser Objekte zum Verwaltungsvermögen hätte für zahlreiche familiengeführte Brauereien vor allem in Oberfranken eine erhebliche Steuerbelastung nach sich gezogen.

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There is 1 comment

  • Paris sagt:

    Ich stimme dem Eintrag zu, wer klug ist, kümmert sich frühzeitig um die Nachfolge. Ich hatte mich auch zum richtigen Zeitpunkt mit meinem Anwalt für Arbeitsrecht zusammengesetzt und die Nachfolgeregelung vertraglich gestaltet.

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