Im Bundesministerium der Finanzen fand in Berlin ein Gespräch zwischen Vertretern des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) und dem Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Koschyk zur Arbeitnehmer-Steuerpolitik statt. NVL – Verbandssprecher Ingo Bettels und Geschäftsführer Uwe Rauhöft übergaben die zweite, überarbeitete Auflage des NVL – Steuerkonzepts. Staatssekretär Hartmut Koschyk ging seinerseits auf kurz- und mittelfristige Regierungsvorhaben zur Steuerpolitik ein.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine tritt in seinem Steuerkonzept für Veränderungen im bestehenden System ein. Es habe sich bewährt und biete ohne die Unwägbarkeiten einer großen Steuerreform die Möglichkeiten, Missstände zu beseitigen. Dabei sei wichtig, das Ziel einer leistungsgerechten Besteuerung und eines nachhaltigen Steuerrechts zu verfolgen und den bisherigen Zickzackkurs aufzugeben.
Staatssekretär Hartmut Koschyk betonte, dass man in vielen Grundsätzen übereinstimme und die konkreten Änderungsvorschläge ebenso vorbehaltlos in die Überlegungen der Bundesregie-rung einbeziehe wie beispielsweise die 13 Änderungsvorschläge der Länderfinanzminister vom Mai dieses Jahres. Für die Machbarkeit aller Vorschläge wird zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe diese zu geringeren Steuereinnahmen führen. Die NVL-Vertreter wiesen darauf hin, dass das Steuerkonzept Einsparungsvorschläge vor allem durch Bürokratieabbau enthält und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung anerkennt.
Generelle Steuerentlastungen sind aufgrund der Haushaltslage in dieser Legislaturperiode nicht zu erwarten, so die weiteren Ausführungen von Hartmut Koschyk. Die Bundesregierung setzt deshalb auf Steuervereinfachungen. Bei der Ausgestaltung von Pauschalen wird darauf zu achten sein, dass sich diese realitätsgerecht an der Praxis orientieren. Darauf legt auch der NVL Wert, der bei hohen Pauschbeträgen die Gefahr von Mitnahmeeffekten sieht. Uwe Rauhöft wies darauf hin, dass Pauschalen für Werbungskosten, die unabhängig vom Vorhandensein tatsächlicher Aufwendungen und zusätzlich zu Arbeitgeberersatzleistungen gewährt werden, gerade bei höheren Einkommen und Steuersätzen als Subvention wirken. Dagegen weisen nach der Einkommensteuerstatistik vor allem Bezieher mittlerer Einkommensgruppen ihre tatsächlichen Werbungskosten nach.
Aktueller Handlungsbedarf besteht beim Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers. NVL-Geschäftsführer Rauhöft hob hervor, dass sich die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts mit den NVL-Vorschlägen decken, die für beruflich notwendige Arbeitszimmer einen Abzug der Kosten fordern und zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten einen Höchstbetrag in Anlehnung an die frühere Rechtslage vorschlagen. Staatssekretär Koschyk sicherte zu, dass möglichst noch innerhalb dieses Monats mit einem BMF-Schreiben geregelt wird, wie die Finanzverwaltung die entsprechenden Fälle bis zum Inkrafttreten einer rückwirkenden Gesetzesänderung zu behandeln hat.
Weiteres Gesprächsthema war der Vorschlag des Bundesrates zur Änderung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Die Länderkammer sieht Handlungsbedarf, wenn Arbeitnehmer in Publikumsfonds investieren. Die NVL-Vertreter erklärten, dass es wünschenswert sei, wenn Arbeitnehmern auch in diesen Fällen Hilfe zur Einkommensteuererklärung von Lohnsteuerhilfevereinen erhalten können. Staatssekretär Koschyk erklärte, dass die Bundesregierung den Ländervorschlag sorgfältig prüfen werde.
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