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Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören für Bundesregierung zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben
2. August 2013
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Seit dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Gleichzeitig tritt die gesetzliche Regelung zum neuen Betreuungsgeld in Kraft. Damit haben junge Eltern auch in unserer Region eine umfassende Wahlfreiheit.

Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gilt ab dem 1. August 2013: Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Anspruch auf diese Förderung. Nach den Angaben der Bundesländer sollen im Kita-Jahr 2013/2014 voraussichtlich insgesamt rund 810.000 Kita-Plätze zur Verfügung stehen.

Der Rechtsanspruch ist eine gemeinsame gesetzliche Vereinbarung von Bund, Ländern und Kommunen für Eltern in Deutschland. Nach dem Grundgesetz haben die Länder die Pflicht und die Verantwortung, den Kita-Ausbau für unter Dreijährige und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten und zu finanzieren. Der Bund hat den Ausbau der für den Rechtsanspruch zusätzlich benötigten Betreuungsplätze für unter Dreijährige sowohl finanziell als auch qualitativ erheblich unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung bietet die Internetseite www.fruehe-chancen.de. Dort können Eltern sich einen Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege verschaffen. Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagesmütter und Tagesväter finden Informationen zu Aus- und Weiterbildung und Anregungen für die Praxis. Außerdem werden Jugendämter, Unternehmen, freie Träger und weitere Partner über Förderprogramme des Bundes informiert.

Zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige trat am 1. August die gesetzliche Regelung für das neue Betreuungsgeld in Kraft. Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern auch in unserer Region eine umfassende Wahlfreiheit zu eröffnen. Die neue Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen.

Das Betreuungsgeld wird seit dem 1. August 2013 als Geldleistung gezahlt. Es steht im Anschluss an das Elterngeld, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an, für bis zu 22 Monate bereit, also längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 werden pro Kind 150 Euro monatlich gewährt. Der Bezug des Betreuungsgeldes und die Erwerbstätigkeit der Eltern schließen sich nicht aus. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.

Die Auszahlung des neuen staatlichen Betreuungsgeldes soll so unbürokratisch, bürgernah und bürgerfreundlich wie nur möglich erfolgen. Bei meinem Besuch mit dem Staatssekretär im Bundesfamilienministeriums Lutz Stroppe beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“ in Bayreuth im Juli diesen Jahres kündigte dessen Präsident Dr. Norbert Kollmer ein schlankes Verfahren mit kurzen Laufzeiten an, das künftig auch für andere Bereiche Vorbildcharakter haben könnte. Alle Eltern von Kindern, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden, können künftig zwischen der Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Betreuung und dem Betreuungsgeld wählen. Das Betreuungsgeld soll dabei den Gestaltungsrahmen für die Eltern erweitern, die nicht von ihrem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Gebrauch machen und die Betreuung ihres Kinders selbst übernehmen oder privat organisieren. Staatssekretär Stroppe nannte den Schritt zur Wahlfreiheit zwischen Betreuungsleistung und Betreuungsgeld überaus wichtig. Er bezeichnete die konkrete Situation bei den Betreuungsplätzen als gut, wichtig sei aber auch, dass die Auszahlung des Betreuungsgeldes von Anfang an optimal geregelt sei. Für Bayern sei dies von Bayreuth aus der Fall, weil alle bereits vorhandenen Daten in das Formular eingetragen seien, noch ehe der Fragebogen an die Eltern hinausgeht.

Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuungsgeld belegen einmal mehr, dass eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder für die unionsgeführte Bundesregierung zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehören.

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