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Hartmut Koschyk: „Die Rente mit 67 bleibt weiterhin richtig“
20. November 2010
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Die Rentenversicherung entwickelt sich trotz der Einflüsse der Finanz- und Kapitalmarktkrise der vergangenen zwei Jahre besser als je erwartet. Der Rentenversicherungsbericht 2010 dokumentiert, dass damit zu rechnen ist, dass es in allen künftigen Jahren Rentenerhöhungen geben kann. Im Jahr 2011 wird die Erhöhung in etwa zwischen 0,75 Prozent und 1,0 Prozent liegen. Insgesamt wird im Rentenversicherungsbericht bis 2024 von einer Rentensteigerung von 29 Prozent ausgegangen, das bedeutet ein Plus von durchschnittlich 1,9 Prozent jährlich.

Positiv fällt auch der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 aus. Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich erhöht. So ist die Erwerbstätigenquote bei Personen im Alter über 55 Jahren zwischen 2005 und 2009 um rund zehn Prozent auf 55,9 Prozent angestiegen. Die Lücke zur Erwerbstätigenquote Jüngerer, die bei knapp 80 Prozent liegt, hat sich bereits deutlich geschlossen, obwohl in den Statistiken die bis vor wenigen Jahren praktizierte weitflächige Frühverrentungspraxis noch nachwirkt.

Der positive Trend bei der Beschäftigung Älterer setzt sich auch erkennbar weiter fort. Das bedeutet, dass eine wesentliche Voraussetzung für die schrittweise bis 2029 Realität werdende „Rente mit 67“, ein hoher Beschäftigungsstand älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aller Voraussicht nach erfüllt sein wird. Jetzt kommt es darauf an, dass wir auch bei der alters- und alternsgerechten Gestaltung der Arbeit weitere Fortschritte machen. Dazu sollen Modellprojekte weiter ausgebaut werden. Die rentenpolitischen Berichte der Bundesregierung lassen keine Zweifel, dass die im Jahr 2007 von der damaligen Regierungskoalition von Union und SPD eingeleitete schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters richtig ist. Nur sie gewährleistet, dass die jüngere Generation nicht überfordert wird und künftige Rentnerinnen und Rentner zugleich über eine auskömmliche Absicherung verfügen.

Es ist erfreulich, dass wir den Beitragssatz zur Rentenversicherung bereits 2014 senken können. Das ist eine gute Nachricht an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihren Beiträgen die Rentenversicherung maßgeblich finanzieren. Der Vorschlag des DGB, die Beiträge zur Rentenversicherung weiter zu erhöhen, mit dem Ziel, die Rente mit 67 zu verhindern, geht dagegen in die völlig falsche Richtung. Zum einen können und dürfen wir die Arbeitnehmer nicht weiter mit steigenden Beiträgen belasten. Zum anderen bleiben die Gründe, die zur Einführung der Rente mit 67 geführt haben, bestehen: Die Menschen leben erfreulicherweise immer länger. Dies muss sich auch in der Dauer des Arbeitslebens niederschlagen, damit die Rente in Zukunft bezahlbar bleibt und die jüngere Generation nicht übermäßig belastet wird. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels können und wollen wir nicht länger auf die Kompetenz und das Erfahrungswissen älterer Arbeitnehmer verzichten.

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Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
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