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Hartmut Koschyk: Die Normalisierung der Steuereinnahmen bedeutet nicht, dass wir in unseren Einsparungsbemühungen nachlassen dürfen
23. Oktober 2010
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Vieles deutet darauf hin, dass die Steuerschätzung im November besser ausfällt als die Steuerschätzung im Mai. Dies bedeutet jedoch nicht mehr Steuereinnahmen sondern weniger Steuerausfälle als noch im Mai befürchtet. Dennoch darf trotz einer gewissen Normalisierung der Steuereinnahmen bei der Konsolidierung des Haushalts nicht nachgelassen werden! Auch bei konjunktureller Erholung fordert die neue Schuldenbremse in unserem Grundgesetz den strikten Abbau unseres strukturellen Defizits.

Die aktuellen Konjunkturdaten sind ermutigend. Sie zeigen, dass die bürgerliche Regierung bei der Bewältigung der Krise die richtigen Impulse gesetzt hat. Klar ist aber auch: Wir dürfen in unseren Konsolidierungsanstrengungen jetzt nicht nachlassen. Zum zweiten Mal hat eine Regierung unter der Beteiligung von CSU und CDU die Aussicht, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Auch wenn sich die deutsche Wirtschaft schneller erholt als bislang erwartet, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Finanzkrise noch nicht endgültig überwunden ist.

Für die Stabilität der Weltwirtschaft und der globalen Finanzmärkte bestehen nach wie vor erhebliche Risiken. Umso wichtiger ist es daher, dass Deutschland seinen erfreulich stabilen Aufschwung nutzt, um die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und die öffentlichen Finanzen wieder auf eine solide und tragfähige Basis zu stellen. Gerade die Erfahrungen aus der Griechenland- und Eurokrise haben uns vor Augen geführt, wie wichtig ein finanziell handlungsfähiger Staat ist. Wir dürfen jetzt nicht dem Irrtum erliegen, die bessere Haushaltsentwicklung entbinde uns von den Vorgaben der Schuldenbremse. Nochmals: Die Schuldenbremse fordert den Abbau des strukturellen Defizits.

Konjunkturelle Verbesserungen dagegen reduzieren nicht die Einsparnotwendigkeit, sondern verringern im Gegenteil den Spielraum bei der Nettokreditaufnahme. Und wir dürfen nicht vergessen: Die Neuverschuldung hat nach wie vor historische Dimensionen. Es gilt daher, an dem Volumen des Zukunftspakets, das die christlich-liberale Koalition für den Einstieg in den Konsolidierungspfad ab dem Haushaltsjahr 2011 geschnürt hat, ohne Wenn und Aber festzuhalten. Sollte sich im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 die Möglichkeit ergeben, die Nettokreditaufnahme deutlicher abzusenken, als es die Schuldenregel vorschreibt, muss dieser Weg beschritten werden. Denn eines muss deutlich hervorgehoben werden: Die neue Schuldenregel definiert die maximal zulässige Höchstgrenze der Neuverschuldung, dies bedeutet aber nicht, dass diese Obergrenze in jedem Fall ausgeschöpft werden muss.

Auch angesichts einer nach der Krise sich normalisierenden Lage beim Steueraufkommen bleibt es beim großen strukturellen Haushaltsdefizit. 2010 und 2011 werden Jahre mit Rekordneuverschuldung werden, auch wenn die Steuerprognose der Bundesregierung nach oben korrigiert werden sollte. Die im Grundgesetz geltende Schuldenbremse verlangt gerade auch in Zeiten positiver konjunktureller Rahmenbedingungen den Schwerpunkt auf den Abbau des Defizits zu legen.

Eine Rückführung des Rekorddefizits ist ohne Alternative. Und die verbesserte Haushaltslage hilft uns, noch schneller an das von uns selbst gesetzte Ziel eines Staatshaushalts ohne Aufnahme neuer Schulden zu gelangen. Wir brauchen wieder solide Staatsfinanzen und dürfen auf Dauer nicht mehr ausgeben als wir einnehmen! Trotz verbesserter Steuereinnahmen dürfen wir bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes nicht nachlassen!

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