In der Fragestunde der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (Bündnis 90 / Die Grünen) und Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90 / Die Grünen).
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Die Bundestagsabgeordnete Cornelia Brehm stellte die Frage, inwieweit der Bundesregierung Erkenntnisse über die Mitarbeit ehemaliger Haupt- und Inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in der Treuhandanstalt und den zur Treuhandanstalt gehörenden Unternehmen vorliegen. Ebenso stellte sie die Frage, welche Erkenntnisse insbesondere aus den Ergebnissen der Verfügung des damaligen Präsidenten der Treuhandanstalt, Dr. Detlev Rohwedder, vom 15. Januar 1991 gezogen wurden, dass alle Aufsichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Personalleiter in den Unternehmen der Treuhandanstalt eine Erklärung zu ihrer Nichtmitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR unterzeichnen sollen.
Finanzstaatssekretär Koschyk verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und stellte einleitend fest, dass grundsätzlich zwischen der damaligen Bundesregierung und der Treuhandanstalt Einvernehmen bestand, dass diese keine politisch belasteten Personen beschäftigen soll, weder in der Anstalt selbst noch in leitender Stellung in den Treuhandunternehmen und deren Organen. Das Zerschlagen von sogenannten Seilschaften und die Verhinderung der Etablierung von belasteten Kadern waren für die Treuhandanstalt sowohl unter ihrem Präsidenten Dr. Detlev Karsten Rohwedder als auch unter Präsidentin Birgit Breuel von besonderer Bedeutung, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele stellte die Frage, ob die Bundesregierung, von den Autoherstellerfirmen in Deutschland Rückzahlungen von direkten bzw. indirekten Subventionen und Unterstützungsleistungen einzufordern plant, die diesen im ersten Jahr der Finanzkrise etwa durch die Abwrackprämie aus Steuermitteln gewährt wurden, nachdem einige dieser Firmen jetzt Gewinne an ihre Aktionäre ausschütten, und, wenn nein, warum dies nicht angesichts der knappen öffentlichen Kassen und der Finanznot von Ländern und Kommunen der Fall ist.
Finanzstaatssekretär Koschyk verdeutlichte auch hierzu die Haltung der Bundesregierung und stellte klar, dass Rückzahlungen das Vertrauen der Unternehmen, aber auch der Bürger in derartige Maßnahmen erheblich beschädigen und die Wirksamkeit beeinträchtigen würde. Die Umweltprämie ist ein Bestandteil des durch die Bundesregierung aufgestellten konjunkturpolitischen Programms gewesen. Eine rechtliche Grundlage für eine nachträgliche Beteiligung besteht nicht.
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