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„Interessengemeinschaft Genossenschaftlicher Geschäftsleiter (IGG)“ aus Bamberg besucht den Deutschen Bundestag
20. Mai 2014
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Hartmut Koschyk MdB gemeinsam mit den Mitgliedern der „Interessengemeinschaft Genossenschaftlicher Geschäftsleiter (IGG)“ aus Bamberg

Auf Einladung des Präsidenten des Deutschen Raiffeisenverbandes, Herrn Manfred Nüssel, besuchen Mitglieder der „Interessengemeinschaft Genossenschaftlicher Geschäftsleiter (IGG)“ aus Bamberg für vier Tage die Bundeshauptstad Berlin. Auf dem Programm stand auch ein Besuch des Deutschen Bundestages und eine Diskussion mit dem Bayreuther Bundestagsabgeordneten und Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk.

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Diskussion im Paul-Löbe-Haus

Gleich zu Beginn des Besuches im Deutschen Bundestag konnten die Mitglieder der „Interessengemeinschaft Genossenschaftlicher Geschäftsleiter“ aus Bamberg von der Reichstagskuppel aus das beeindruckende Regierungsviertel und das Berliner Panorama auf sich wirken lassen. Im Anschluss begrüßte MdB Koschyk die Teilnehmer an der Informationsfahrt persönlich im Paul-Löbe-Haus, das sich direkt neben dem Reichstagsgebäude befindet und in dem die parlamentarischen Ausschüsse tagen. In einem intensiven Gespräch erläuterte MdB Koschyk den politisch interessierten Besuchern die Arbeit der Bundestagsabgeordneten für ihre Wahlkreise sowie als Mitglied in einem Ausschuss des Deutschen Bundestages oder einem anderen politischen Amt, wo Fachaufgaben übernommen werden.

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Es fand eine rege Diskussion zu einem möglichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA statt. Ebenfalls wurde auf die geplante Rentenreform eingegangen. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf, über den an diesem Freitag namentlich abgestimmt wird, sieht unter anderem vor, dass langjährig Versicherte unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Außerdem plant die unionsgeführte Bundesregierung, durch die sogenannte Mütterrente die Erziehungsleistung von Eltern von vor 1992 geborenen Kindern stärker als bisher in der Rentenberechnung anzuerkennen. Schließlich gehört auch die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente zu den geplanten Maßnahmen.

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