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Interview mit Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk zu Rentenerhöhungen und einer Senkung der Rentenbeiträge
22. Januar 2011
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Der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, führte mit den „Nordbayerischen Nachrichten“ ein Interview zur aktuellen Debatte über mögliche Rentenerhöhungen und eine Senkung der Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach dem Einnahme-Plus in den Rentenkassen sind Forderungen nach einer vorzeitigen Beitragssenkung und nach einer Rentenerhöhung schnell aufgekommen. Der DGB und die Opposition warnen indes davor, um eine verlässliche Rentenentwicklung nicht zu gefährden. Wie stehen Sie dazu?

Koschyk: Der Rentenbeitrag könnte bereits ein Jahr früher als erwartet sinken. Bundeskanzlerin Merkel hat niedrigere Beiträge zur Rentenversicherung in Aussicht gestellt. Ausschlaggebend dafür ist vor allem die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung ist wieder angewachsen, was auf mögliche Beitragssenkungen hindeutet.

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Beitrag gesenkt werden muss, wenn eine bestimmte Rücklagen-Höhe erreicht wird. Ist diese Regelung überhaupt noch zeitgemäß, wenn man daran denkt, dass in Zukunft immer weniger junge Menschen immer mehr Ältere finanzieren müssen?

Koschyk: Ich bin der Auffassung das sich die bisherige Regelung bewährt hat. Die jetzt guten vorliegenden positiven Entwicklungen sollten nicht zum Anlass genommen werden, vorschnell die Obergrenzenregelung in Frage zu stellen.

Wäre das nicht ein Anlass, um über die Verschiebung der Rente mit 67 nachzudenken?

Koschyk: Die Rente mit 67 ist weiterhin die angemessene und notwendige Reaktion auf den veränderten Altersaufbau der Bevölkerung und der Erwerbsgesellschaft. Sie stärkt die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung und dient der Sicherung des Wohlstands. Des Weiteren gewährleistet die Rente mit 67 die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und ermöglicht durch die lange Übergangszeit, dass notwendige Anpassungen schrittweise erfolgen können. Ebenso stärkt sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und gibt ein verbindliches Signal, damit sich Gesellschaft und Wirtschaft der Potentiale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewusst werden, diese nutzen und die Arbeitswelt alters- und alternsgerecht gestalten.

Wie schaut es mit einer Rentenerhöhung aus?

Koschyk: Die Rücklage in der GRV ist von 0,97 Monatsausgaben Ende 2009 auf 1,07 Monatsausgaben Ende 2010 gestiegen. Es wird mit einer weiteren Steigung gerechnet, sodass im Jahr 2014 der RV-Beitrag von heute 19,9% auf 19,3% abgesenkt werden kann. Was die Rentenanpassungen anbelangt, so wird damit gerechnet, dass es in allen künftigen Jahren Rentenerhöhungen geben kann. Im Jahr 2011 wird diese in etwa zwischen 0,75% und 1,0% liegen. Insgesamt wird bis 2024 von einer Rentensteigerung von 29% ausgegangen, das bedeutet durchschnittlich +1,9% jährlich. Das geht aus dem Rentversicherungsbericht 2010 hervor.

Werden Sie bei Gesprächen mit Ihren Wählern im Wahlkreis auf das Thema „Sicherheit der Rente“ angesprochen? Was ist der Tenor?

Koschyk: Die rentenpolitischen Berichte der Bundesregierung lassen keine Zweifel, dass die im Jahr 2007 von der damaligen Regierungskoalition von Union und SPD eingeleitete schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters richtig ist. Nur sie gewährleistet, dass die jüngere Generation nicht überfordert wird und künftige Rentnerinnen und Rentner zugleich über eine auskömmliche Absicherung verfügen. Dies gewährleistet auch die „Sicherheit der Rente“

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