Allgemein
Keine Steuer für Brandunterstützungsvereine!
29. November 2013
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Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat das AIFM-Steueranpassungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Heute ist ein guter Tag für die bayerischen Brandunterstützungsvereine. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das AIFM-Steueranpassungsgesetz verabschiedet. Brandunterstützungsvereine sind damit weiterhin von der Versicherungssteuer befreit. Ein nahtloser Anschluss an die bis 2010 geltende Befreiungsregelung ist somit sichergestellt. Ich freue mich, dass es zusammen mit dem Kollegen Max Straubinger und mit besonderer Unterstützung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, gelungen ist, bürgerschaftliches Engagement auf diesem Wege weiter zu unterstützen.

Brandunterstützungsvereine haben insbesondere in Bayern eine lange Tradition. Seit Jahrzehnten tun sich Bürger vor allem im ländlichen Bereich zusammen, um im Falle eines Brandes den betroffenen Vereinsmitgliedern Unterstützung zu leisten. Dabei steht mittlerweile die finanzielle Unterstützung der Geschädigten im Vordergrund. Die im Brandfall ausgezahlten Gelder halten sich regelmäßig in bescheidenem Rahmen und müssen daher den Geschädigten ungeschmälert zu Gute kommen. Zugleich dürfen die kleineren Brandunterstützungsvereine nicht mit dem bürokratischen Aufwand einer Steueranmeldung überfordert werden. Es ist deshalb gut und richtig, dass die Brandunterstützungsvereine weiterhin von der Versicherungssteuer befreit sind.“

Zur Pressemitteilung der CSU-Landesgruppe gelangen Sie hier.

Zur Internet-Seite der CSU-Landesgruppe gelangen Sie hier.

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