Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben sich im Jahr 2011 in mehreren Urteilen zum Thema gastronomische Umsätze geäußert. Das Bundesministerium der Finanzen hat in Zusammenarbeit mit den Ländern die Konsequenzen der Rechtsprechung geprüft und ein so genanntes BMF-Schreiben erarbeitet. BMF-Schreiben richten sich als Verwaltungsanweisung ausschließlich an die Finanzverwaltung, aber mittelbar auch an die Steuerpflichtigen, weil diese grundsätzlich von einer korrespondierenden Auffassung der Finanzverwaltung ausgehen können.
Das BMF-Schreiben sieht die Umsetzung der angesprochenen Urteile vor. Damit werden auch steuerliche Aspekte der Mittagsversorgung in Schulen durch Schulfördervereine durch das Bundesfinanzministerium klar gestellt. Es wird positive Auswirkungen auf das sog. Sozialcatering (insbesondere Kindergärten, Schulen) geben. Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Aufspaltung von Verpflegungsleistungen aufgegeben, so dass bei entsprechender Gestaltung des Sachverhalts die Lebensmittel künftig zum Steuersatz von 7 Prozent abgegeben werden können und lediglich der Dienstleistungsanteil mit 19 Prozent besteuert wird. Das BMF-Schreiben wird demnächst auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.
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