Mit den von den Finanzpolitikern der Koalition und dem Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten „Zwölf Punkten zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ setzt die christlich-liberale Koalition nach Meinung von Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk MdB „einen bedeutenden Meilenstein für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im europäischen und globalen Wettbewerb!“ Nach den Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, des EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetzes und des Steuervereinfachungsgesetzes werden jetzt „entschiedene Schritte zu einem bürokratieärmeren, einfachen und international wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrecht eingeleitet“, so Koschyk.
Als wesentlichen Punkt bezeichnete Koschyk die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft, wodurch das komplizierte System der Konzernbesteuerung für die Unternehmen einfacher und in seinen Rechtswirkungen verlässlicher wird. Auch die vorgesehene Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts sowie bei den Verpflegungsmehraufwendungen und den Unterkunftskosten schaffe mehr Rechtssicherheit und entlaste die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten! Koschyk kündigte die zügige Vorlage eines entsprechenden Gesetzespaketes zur Umsetzung des „Zwölf-Punkte-Kataloges“ an, damit diese noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden können.
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