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Koschyk: „Wiesbadener Abkommen stellt im Geiste echter und tiefer Versöhnung ein wichtiges Friedenssymbol dar!“
5. August 2010
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Die Sudetendeutsche Landsmannschaft – Kreisgruppe Bayreuth hat in Eckersdorf eine Gedenkfeier anlässlich des sechzigsten Jahrestages der Unterzeichnung des „Wiesbadner Abkommens“ abgehalten.

Es sollte hervorgehoben werden, dass trotz allen Leides die Verbindungen zwischen Deutschen und Tschechen nie abgebrochen waren und bereits 1950 „Deutsche-Tschechische Brücken“ für eine Aussöhnung gebaut wurden. Ebenso wurde der verstorbene deutsche Politiker, Publizist und Kommunikationswissenschaftler Peter Glotz geehrt, der nach der Vertreibung der Eltern aus dem Sudetenland von 1945 bis 1959 in Eckersdorf lebte. Peter Glotz setzte sich gemeinsam mit der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, maßgeblich für die Errichtung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ein.

Hauptredner der Gedenkveranstaltung war der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, der Bundesvorsitzender der Schlesischen Jugend und von 1987 bis 1991 Generalsekretär des Bundes der Vertriebenen war.

Staatssekretär Koschyk betonte in seiner Ansprache, dass sudetendeutsche Politiker sich bereits in der Eichstätter Erklärung 1949 und in der Detmolder Erklärung 1950 für einen Verzicht auf Rache und für ein friedliches Zusammenleben mit den tschechischen Nachbarn ausgesprochen haben. Am 5. August 1950 kam es in Stuttgart zur feierlichen Unterzeichnung der Charta als Friedensangebot aller Landsmannschaften und bereits einen Tag vorher wurde das Wiesbadener Abkommen zwischen Vertretern des Tschechischen Nationalausschusses und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen unterzeichnet.

Staatssekretär Koschyk: „Das Wiesbadener Abkommen stellt im Geiste echter und tiefer Versöhnung am Vorabend der Unterzeichnung der Charta der Heimatvertriebenen ein wichtiges Friedenssymbol dar. Es ist nahezu ein Wunder, dass so kurz nach Kriegsende ein solches Dokument entstehen konnte und zu Recht kann man das Wiesbadener Abkommen als ein Fundament für die Einigung Europas betrachten. Das Wiesbadener Abkommen war zweifellos ein Zeugnis sittlicher Reife in einer Zeit, da das Leid, das sich Tschechen und Sudetendeutsche gegenseitig angetan hatten, noch frisch in Erinnerung war. Als besonders wichtig halte ich die Aussage, dass sich beide Seiten zu einer demokratischen Weltanschauung bekannten und jedes totalitäre System ablehnten. Die Väter des Wiebadener Abkommens wollten alles für die Befreiung des tschechischen Volkes tun, weil sie darin die Voraussetzung für die unabdingbare Rückkehr der Sudetendeutschen in ihre Heimat sahen. Jede Kollektivschuld wurde abgelehnt, die Schäden, die dem tschechischen Volk wie den Sudetendeutschen zugefügt wurden, sollten wieder gutgemacht werden und die geistigen Urheber dieser Schäden bestraft werden. Über die endgültigen staatspolitischen Verhältnisse sollten die Völker in Freiheit entscheiden.“

Zur Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier gelangen Sie hier.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

Bayerns Staatsminister für Europa und Internationales, Eric Beißwenger MdL, würdigt weltweites Engagement der Stiftung Verbundenheit

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There are 2 comments

  • Rubezahl sagt:

    CDU/CSU und die Sudetendeutsche Landsmannschaft feiern in trauter Eintracht den 60. Jahrestag der „Charta der Heimatvertriebenen“. In Kommentaren und Sonntagsreden wird des Ereignisses als „Zeugnis sittlicher Reife“, als „wichtiges Friedenssymbol im Geiste echter und tiefer Versöhnung“, ja sogar als „Fundament für die Einigung Europas“ gedacht. Allen blumigen Phrasen, sudetendeutschen Vorleistungen und „ermutigenden Zeichen“ (SL) zum Trotz ist auch 65 Jahre nach Vertreibung und Jahrhundertraub das größte Nachkriegsverbrechen mitten in Europa noch nicht einmal in Ansätzen aufgearbeitet. Obwohl Tschechien inzwischen schon 6 Jahre Mitglied der „Wertegemeinschaft“ EU ist, sind die berüchtigten Benes-Dekrete und sogar das Schutzgesetz für Mörder und Folterer nach wie vor aktive Bestandteile der tschechischen Rechtsordnung. Die Entrechteten, zu Millionen aus ihrer Heimat Vertriebenen und ihrer gesamten Habe Beraubten haben nur in politischen Schönwetterreden zu einer Verständigung gefunden. Alle Genozide dieser Welt beweisen, daß echte und dauerhafte Versöhnung ohne Wiedergutmachung (in diesem Fall Entschädigung für die Totalenteignung) nicht möglich ist!

  • Harald von Herget sagt:

    Richtig ist, daß die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Meinem Vorredner Rübezahl empfehle ich das Wiesbadener Abkommen zu lesen:

    http://www.sudetendeutsche-in-hessen.de/text_wiesbaden.htm

    Nicht eine einseitige Entschädigung, sondern eine gegenseitige Wiedergutmachung der Schäden, die das tschechische Volk und das sudetendeutsche Volk erlitten haben vereinbarten Rudolf Lodgman von Auen und Lev Prchala.

    Die Rückkehr in die Heimat der Vorfahren ist das Ziel. Entschädigen kann man individuelle Zwangsarbeit, Zwangshaft, u.a. aber nicht das Selbstbestimmungsrecht oder den Verlust der Heimat. Ich bin nicht nur dagegen, sondern ich empfinde die Vorstellung schäbig sich Heimat abkaufen zu lassen. Es wäre zudem ein Verrat an den Bemühungen der Männer und Frauen unserer Volksgruppe der vorigen Generation.

    Wenn die Aufarbeitung der Geschichte weiter voran gekommen sein wird, dann wird der Tag kommen an dem der im Wiesbadener Abkommen beschlossene Föderativausschuß seine Arbeit aufnehmen wird und die Völker Böhmens, Mährens und Schlesiens frei und demokratisch darüber abstimmen werden, ob und wie sie neben- oder miteinander leben werden. Jedenfalls tritt dann eine gerechte Regelung ein, die eine Erlösung der Seelen und Frieden bringt. Und ich persönlich glaube, dies wird die Wiedergeburt Böhmens im Sinne der Länder der böhmischen Krone.

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