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Koschyk: „Akkreditierungspflicht für Trichinen-Untersuchungsstellen wird geprüft“
29. September 2010
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Die Vizepräsidentin der Bayrischen Landestierärztekammer, Frau Dr. Iris Fuchs, hatte sich an dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten, Harmut Koschyk, gewandt, da die von der der EU vorgeschriebene Akkreditierungspflicht von Trichinen-Untersuchungsstellen in Bayern dazu führen könnte, dass insbesondere kleinere Schlachtbetriebe ihren Betrieb einstellen müssen. Par. Staatssekretär Koschyk hat sich umgehend an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Bitte gewandt, die Umsetzung der EU-Verordnung 882/2004 hinsichtlich einer Akkreditierungspflicht den bayerischen Verhältnissen anzupassen und kostengünstig zum Wohle unserer mittelständischen Betriebe umzusetzen.

Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller MdB stimmte Finanzstaatssekretär Koschyk in seinem Antwortschreiben zu, dass die nach dem Gemeinschaftsrecht vorgeschriebene Pflicht zur Akkreditierung von Laboratorien nicht zu einer Benachteiligung der bewährten regionalen Vermarktungsstrukturen oder zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die amtliche Lebensmittelüberwachung führen darf. Die Frage der praxisgerechten Ausgestaltung der Bedingungen für Trichinen-Laboratorien im Zusammenhang mit der Akkreditierungspflicht wird laut Par. Staatssekrtetär Müller seit geraumer Zeit in den zuständigen EU-Gremien diskutiert. In diesen Beratungen hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz bereits im Jahr 2009 nachdrücklich, für eine Verlängerung der Übergangsfrist für Akkreditierung von Trichinen-Laboratorien, die außerhalb von Schlachthöfen oder in Wildbearbeitungsbetrieben gelegen sind, eingesetzt und hat erreicht, dass die genannte Übergangsfrist bis 2013 verlängert wurde.Darüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mehrfach an die Europäische Kommission gewandt, mit dem Anliegen, im Zusammenhang mit den genannten Übergangsmaßnahmen auch die Möglichkeit erleichterter Akkreditierungsbedingungen für kleine Trichinen-Untersuchungsstellen zu prüfen. Hierbei hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz insbesondere auch auf die Belange kleiner Betriebe in Deutschland aufmerksam gemacht.

Parl. Staatssekretär Müller wörtlich: „Die Vertreter der Europäischen Kommission haben sich bereit erklärt, die Möglichkeiten für die Schaffung erleichterter Bedingungen weiter zu prüfen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird sich auch in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass Lösungen gefunden werden, die eine rechtskonforme, flächendeckende und kosteneffiziente Untersuchung auf Trichinen sicherstellen und die, sowohl den Belangen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, als auch den besonderen Belangen kleiner Betriebe Rechnung tragen.“

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