Allgemein Für die Region
Koschyk: „Bestehende Bundeswahlkreise in Oberfranken werden erhalten bleiben!“
9. Februar 2011
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Zu Beginn jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages beruft der Bundespräsident eine unabhängige Wahlkreiskommission ein. Die Wahlkreiskommission hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält. Die Wahlkreiskommission entscheidet aber nicht über die Wahlkreiseinteilung bei der nächsten Bundestagswahl, sondern sie ist lediglich ein Sachverständigengremium.

Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk MdB: „Im Sommer letzten Jahres hat die Wahlkreiskommission für den 17. Deutschen Bundestag vorgeschlagen, die Bundeswahlkreise neu zuzuschneiden und dabei unter anderem für Oberfranken nur noch vier Bundeswahlkreise vorzusehen. Gemeinsam mit meinen Abgeordnetenkollegen der CSU-Landesgruppe habe ich bereits im Sommer vergangenen Jahres eine Reduzierung der Bundeswahlkreise von fünf auf vier entschieden abgelehnt. Nachdem der Bayerische Innenminister, Joachim Hermann, die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien aufgefordert hat, zu dem Vorschlag der Wahlkreiskommission Stellung zu nehmen, hat die CSU-Landesgruppe geschlossen mitgeteilt, dass sie einen solchen Neuzuschnitt ebenso wie alle anderen für Bayern vorgesehenen Veränderungen ablehnt.

Ich stimme mit dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe, Dr. Hans-Peter Friedrich, überein, dass die geforderte Neueinteilung der Wahlkreise lediglich auf einer Bevölkerungsprognose beruht und zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für eine mögliche Verschiebung der Wahlkreise zwischen einzelnen Bayerischen Regierungsbezirken. Die von der Wahlkreiskommission unterbreiteten Vorschläge respektieren weder das Prinzip der Wahlkreiskontinuität, noch wahren sie regionale Besonderheiten oder respektieren den im Bundeswahlgesetz niedergelegten Grundsatz, dass die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte bei der Wahlkreiseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden sollen.

Allein der Deutsche Bundestag trifft durch ein Bundesgesetz die Entscheidung über Änderungen der Wahlkreiseinteilung. Die Wahlkreiskommission kann lediglich eine Empfehlung hierzu aussprechen. Ohne der Entscheidung des Deutschen Bundestages vorgreifen zu wollen, bin ich sicher, dass es nicht zu einer Reduzierung der Zahl der oberfränkischen Bundeswahlkreise kommen wird.“

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