Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich auf Eckpunkte zum GKV-Versorgungsgesetz geeinigt. Damit wurden die Weichen gestellt, um mit dem bevorstehenden Versorgungsgesetz auch in unserer Region mehr Ärzte zu einer Niederlassung auf dem Land und in strukturschwachen Stadtteilen zu bewegen sowie eine moderne Bedarfsplanung einzuführen.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Der Durchbruch nach monatelangen Verhandlungen ist auch ein wichtiges Signal für unsere Region. In den vergangenen Jahren wurde immer deutlicher, dass es besonderer Anreize bedarf, junge Ärzte zu einer Tätigkeit in unseren ländlichen Regionen zu motivieren. Probleme bei der Nachfolgesuche für den örtlichen Arzt sollen künftig der Vergangenheit angehören.
Ausgangspunkt für die künftige ärztliche Bedarfsplanung muss der tatsächliche Bedarf in einer Region sein, auf den regional flexibel reagiert werden kann: Die Fränkische Schweiz und das Fichtelgebirge brauchen andere Lösungen als München oder Hamburg!
Oft fühlen sich auch in unserer Region Patienten orientierungslos, wenn sie von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Apotheken oder anderen parallel oder nacheinander behandelt werden. Sie erleben unzureichende Kommunikation und Kooperation zwischen den Beteiligten und wünschen sich eine abgestimmte Begleitung. Deswegen soll laut den Eckpunkten an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung ein besseres Entlassungsmanagement seitens der Krankenhäuser eingeführt werden mit dem Ziel, den Patienten zu helfen, die Versorgung nach dem Krankenhaus zu organisieren. So soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen für komplexe Leistungen, die so genannten spezialärztliche Versorgung (Krebs, seltene Erkrankungen, komplexe ambulante Operationen etc) ein neuer Bereich geschaffen werden, der das herkömmliche Denken in Krankenhaus und niedergelassene Facharztpraxis durchbricht. Durch einheitliche Qualitäts- und Vergütungsregelungen steht dann die gute Versorgung der Menschen im Mittelpunkt und nicht die Frage, wer diese Versorgung erbringt.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Wartezeiten für einen Facharzttermin. Diese müssen in einem angemessenen Zeitrahmen bleiben. Die Krankenkassen werden deshalb aufgefordert, für ihre Versicherten ein Angebot zur Vermittlung zeitnaher Behandlungstermine beim Arzt zu entwickeln. Geeignete Maßnahmen könnten laut den beschlossenen Eckpunkten die Einrichtung einer Hotline oder entsprechende Rahmenverträge mit der Ärzteschaft sein.
Nach jahrelangen Debatten über die Finanzierung und Strukturreformen in der Gesetzlichen Krankenversicherungen werden jetzt endlich auch in unserer Region Maßnahmen umgesetzt, die den Patienten im Alltag Verbesserungen bringen.“
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