Im Deutschen Bundestag fand in dieser Woche auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine Aktuelle Stunde zu den Plänen der EU-Kommission zur stärkeren Besteuerung von Diesel-Kraftstoffen statt.
Die EU-Kommission will den bisher in vielen Ländern niedrigeren Mindeststeuersatz für Diesel an den Mindeststeuersatz anderer Kraftstoffe angleichen. Künftig soll nicht mehr die Menge des Kraftstoffes besteuert werden, sondern sein Energiegehalt und der Kohlendioxidausstoß. Demnach müsste der Mindeststeuersatz für Diesel 17 Prozent über dem für Benzin liegen, Biokraftstoffe wie E10 würden im Verhältnis billiger.
Die Umstellung der Besteuerung soll nach Aussage der EU-Kommission die Energie-Effizienz in der EU steigern und die Wirtschaft wettbewerbsfähiger machen, indem sie die Kraftstoffe auf einer gleichen Basis besteuert. Die Energie-Steuerrichtlinie in der die EU eine höhere Besteuerung von Benzin regeln müsste, kann nur einstimmig durch die Mitgliedsstaaten beschlossen werden.
Eine einseitige Belastung der Autofahrer muss verhindert werden. Derzeit liegt der EU-Mindeststeuersatz für Diesel bei 33 Cent pro Liter. Er soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission bis 2020 auf 41 Cent steigen. Der Steuersatz in Deutschland liegt derzeit schon bei 47 Cent pro Liter, also bereits viel höher. Die Anhebung des Mindeststeuersatzes für Diesel führt folglich nicht automatisch zu einem höheren Dieselpreis.
Allerdings plant die EU-Kommission auch, die Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen vom Volumen auf den CO2-Ausstoß und den Energiegehalt umzustellen. Statt wie bislang unterschiedliche Sätze für jede Spritart festzulegen und diese auf Basis der Menge zu erheben, sollen künftig sowohl Energiegehalt als auch Emissionen ausschlaggebend sein. Weil Diesel einen erheblich höheren Energiegehalt als Benzin hat, müsste er nach dem EU-Modell höher besteuert werden als Benzin. Sollte die Benzinsteuer in Deutschland unverändert bei 65 Cent je Liter bleiben, müsste der Steuersatz für Diesel bis 2020 auf knapp 75 Cent angehoben werden.
Zur Entlastung des Transportgewerbes wurden in Deutschland die Steuern auf Diesel in den vergangenen Jahren gering gehalten. Der niedrigeren Besteuerung von Diesel steht im PKW-Bereich eine deutlich höhere Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-PKW gegenüber. Die Pläne der EU-Kommission laufen dieser Systematik zuwider und werden deshalb von der Bundesregierung entschieden abgelehnt.
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