Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Entfristung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Versteuerung beschlossen.
Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Bei einem Auslaufen der Befristung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250 000 Euro absinken. Dadurch würde den Unternehmen wichtige Liquidität entzogen werden.
Finanzstaatssekretär Koschyk. „Mit der Entfristung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro werden auch in unserer Region Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen. Damit stärkt die Bundesregierung unseren Mittelstand. Die Grenze von 500.000 Euro war bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen auch in unserer Region wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten so mehr Planungssicherheit.
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei prinzipiell nicht an. D.h., der Unternehmer muss die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde diese noch nicht entrichtet hat. Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro bietet den Unternehmern, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr diese Grenze nicht überschreitet die Möglichkeit, die Steuer erst dann an das Finanzamt abzuführen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat. Dies verschafft den Unternehmen Liquiditätsvorteile.“
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