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Koschyk: „Es gilt, das Besteuerungsverfahren Schritt für Schritt weiter zu vereinfachen, zu modernisieren und fortzuentwickeln!“
26. Mai 2011
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Der Neue Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) lädt heute im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin zu einem Verbandstag zum Thema „Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung für Arbeitnehmer – Anspruch und Wirklichkeit – ein. Anwesend ist auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, der das Impulsreferat hielt.

Gegründet 1993 sind heute im Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine rund 130 Lohnsteuerhilfevereine zur gemeinsamen und wirksamen Interessenvertretung organisiert. Die Mitgliedsvereine des NVL betreuen in rund 6.000 Beratungsstellen mehr als 1,5 Millionen Arbeit­nehmer­innen und Arbeitnehmer. Die Interessen­vertretung für diese Steuerzahler gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung ist ebenso Aufgabe des NVL.

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von links: Uwe Rauhöft (NVL-Geschäftsführer), Dieter Ondracek (Bundesvorsitzender Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Ingo Bettels (NVL-Verbandssprecher), Hartmut Koschyk, CSU (Parlamentarischer Staatssekretär beim BMF), Nicolette Kressel, SPD (MdB, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion), Antje Tillmann, CDU (MdB, stv. Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages), Jürgen Brandt (Richter am BFH, Präsident beim Deutschen Finanzgerichtstag e.V.), Dr. Volker Wissing, FDP (MdB, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages)

In seiner Rede betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass ein tragendes verfassungsrechtliches Grundprinzip die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sei. Dieser Grundsatz ist verfassungsrechtliches Instrumentarium zur Verwirklichung von Individualgerechtigkeit. Jeder soll nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert und gerecht steuerlich behandelt werden, so Finanzstaatssekretär Koschyk. In diesem Rahmen bewegen sich laut Finanzstaatssekretär Koschyk die Ansätze der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuerpraxis. „Mit dem Steuervereinfachungsgesetz haben wir mit Schwerpunktsetzung bei der Einkommensbesteuerung ein erstes Maßnahmenpaket vorgelegt und zugleich weitere Vereinfachungsschritte vorgezeichnet. Es gilt, das Besteuerungsverfahren Schritt für Schritt weiter zu vereinfachen, zu modernisieren und fortzuentwickeln“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zum Redebeitrag von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen sie hier.

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