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Koschyk: Geldwäschebekämpfung wird verschärft!
2. Dezember 2011
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem Vorhaben werden internationale Standards zur Geldwäschebekämpfung umgesetzt.

Mit dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung werden in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt. Außerdem werden die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert. Das deutsche Recht wird damit an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst.

Das Gesetz zur Geldwäscheprävention ist ein wichtiger Schritt, um den Wirtschaftstandort Deutschland integer zu halten. Deutschland hat als Gründungsmitglied des Arbeitskreises „Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung“ (Financial Action Task Force on Money Laundering), den die Staatschefs der G7-Staaten und der Präsident der EG-Kommission bei ihrem Gipfeltreffen im Juni 1989 eingerichtet haben eine besondere Verpflichtung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Um überflüssige Bürokratie für die Wirtschaft zu vermeiden wurde festgelegt, dass im Normalfall keine Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten besteht. Die Aufsichtsbehörde ist aber im begründeten Einzelfall dazu befugt, die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten zu verlangen. In besonders sensiblen Bereichen, nämlich bei Handel mit hochwertigen Gütern, soll die Aufsichtsbehörde eine solche Bestellung verlangen.

Des Weiteren wurde beim Vertrieb von sogenannten „Prepaid-Karten“ an Kiosken, Tankstellen oder in Supermärkten eine Bagatellgrenze eingezogen. Bisher musste jeder Kunde identifiziert werden. Dass dies kaum praktikabel ist, kann sich jeder vorstellen. Künftig gilt daher: Wenn das Guthaben der Karten 100 Euro oder weniger beträgt, ist eine Identifizierung nicht erforderlich.

Das Gesetz zur Geldwäscheprävention ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines hierzu missbrauchten Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.

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