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Koschyk: „Kontrollen und Regelungen beim Umgang mit Kindern sind wichtig, dürfen aber die Arbeit nicht unmöglich machen“
29. Februar 2012
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Zu einem Gedankenaustausch hat sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, mit dem Vorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend im Diözesanverband Bamberg getroffen. Neben dem persönlichen Kennenlernen standen auch einige aktuelle politische Themen auf der Agenda.

0229-Gespräch BDKJ-I

Bild von links nach rechts: Harmut Koschyk (MdB), Tina Muck (BDKJ-Diözesanvorsitzende), Stefan Karbacher (e.a. BDKJ-Diözesanvorsitzender), Juliana Sitzmann (e.a. BDKJ-Diözesanvorsitzende), Detlef Pötzl (BDKJ-Diözesanjugendfparrer)

Mit der Novellierung des Kinderschutzgesetzes zum 01. Januar 2012 hat der Bundesgesetzgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit in bestimmten Bereichen die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses beschlossen. Hierzu machte die BDKJ-Jugendvorsitzende Tina Muck deutlich: „Die Einführung von polizeilichen Führungszeugnissen ist sehr zu begrüßen, darf jedoch nicht bei jedem ehrenamtlichen Mitarbeiter verbindlich festgelegt werden, sondern nur bei kontaktintensiven Funktionen vorgeschrieben werden, da wir sonst große Probleme bei der Gewinnung von Nachwuchskräften haben werden.“

Allein im BDKJ Bamberg arbeiten jedes Jahr 80 neue ehrenamtliche Mitarbeiter. Hierbei sind die Jugendleiter in den Dekanaten noch nicht miteinbezogen. Durch die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen entstehen den Verbänden hohe Kosten, sofern diese nun für alle Tätigen erforderlich werden.

Staatssekretär Hartmut Koschyk MdB machte deutlich: „Das Landesjugendamt ist aktuell angehalten, die Richtlinien für die Erforderlichkeit von polizeilichen Führungszeugnissen zu regeln. Ich werde gegenüber dem Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Ludwig Spaenle MdL, verdeutlichen, dass bei der Festlegung mit Augenmaß vorgegangen werden muss. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Bereichen der Jugendarbeit wertvoll und erforderlich. Wir dürfen das ‚Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten‘ und mit einer Generalvorlagepflicht den Verbänden große Schwierigkeiten bereiten.“

Neben der Einführung der Vorlagepflicht von Führungszeugnissen machte der Jugendpfarrer der Diözese Bamberg, Detlef Pötzl, deutlich, dass bei Aufwandsträgern noch Unverständnis herrscht, wie das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)“ und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Öffentlichkeit verglichen werden, obwohl in beiden Diensten – zumindest innerhalb des BDKJ Bamberg – die gleiche Leistung erbracht wird.

Staatssekretär Koschyk ermutigte den Jugendvorstand solche Vorschläge, Erfahrungen und Kritik an ihn und die Verantwortlichen der Politik zu übermitteln, damit dies in die Verhandlungen innerhalb der Koalition einfließen kann. „Der BFD ist eine gute Einrichtung und ist sehr gut angelaufen. Wie bei allen Neuerungen kann man kleine Korrekturen zu Beginn der Maßnahmen nicht ausschließen, daher können Anregungen aus der Praxis nur hilfreich sein.“

Abschließend dankte Staatssekretär Hartmut Koschyk MdB den Mitgliedern des Vorstandes des BDKJ Bamberg für ihren Einsatz zum Wohle unserer Gesellschaft. Koschyk wörtlich: „Ich finde es toll, wenn sich junge Menschen engagieren, sich für andere einsetzen und ihre Zukunft mitgestalten.“

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