Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen „Feuerwehrführerscheinregelung“ beschlossen. Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge bisher nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Die CSU-Landesgruppe setzte sich daher für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein, sodass Ehrenamtliche zukünftig Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Die beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes führt bei den zahlreichen Freiwilligen Feuerwehren, den anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes auch in unserer Region zu einer spürbaren Entspannung. Unsere betroffenen Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger können zukünftig wieder leichter von Ehrenamtlichen geführt und Einsätze somit besser und einfacher geplant werden.
Durch die Änderung wird darüber hinaus überflüssige Bürokratie und damit verbundene Kosten für ehrenamtliches Engagement im Rettungs- und Katastrophenschutz auch in unserer Region beseitigt. Die beschlossene Neuregelung führt zudem zu einer Anpassung an die täglichen Anforderungen aus der Praxis, da bereits kleine Einsatzfahrzeuge inzwischen in der Regel die Gewichtsgrenze von knapp fünf Tonnen überschreiten. Damit wird verhindert, dass bei unseren Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk oder aber beim Deutschen Roten Kreuz gut ausgestatte, neue Fahrzeuge betriebsbereit vorhanden sind, aber niemand da ist, der sie fahren darf.“
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