Ab 1. April gibt es eine staatliche Förderung für energetische Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Dies gilt für sämtliche Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, also zum Beispiel auch für Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser. Kommunale und gemeinnützige Träger erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau hierfür zinsgünstige Kredite. Die bisherige Beschränkung der Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit entfällt.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Im Gebäudebestand liegt ein großes Potential zur Steigerung der Energieeffizienz. Hier sind verstärkte Anstrengungen nötig, gerade weil wir die Kernenergie als Brückentechnologie nur so lange wie nötig nutzen wollen. Daher ist es ein richtiger Schritt, die förderfähigen Gebäude für die CO2-Gebäudesanierung zu erweitern. Neben der Umwelt profitieren aber auch unsere heimischen Kommunen von der Ausdehnung der Förderung: Die Sanierung des Gebäudebestands reduziert die Nebenkosten auf lange Sicht erheblich und trägt so auch in unserer Region zur Entlastung der Kommunalfinanzen bei.“
Die genauen Förderkonditionen für die beiden Kreditanstalt für Wiederaufbau-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung“ sind abruf-bar unter http://www.kfw.de.
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