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Koschyk: „Wer den Ausstieg aus der Kernenergie will, muss beim Umstieg auf erneuerbare Energien mitmachen und darf Notwendiges nicht blockieren!“
1. Juli 2011
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Mit einer breiten Mehrheit von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag den Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft bis 2022 beschlossen. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen sprach angesichts der Energiewende zurecht von einer Revolution: Nach jahrzehntelanger kontroverser Debatte fand das Parlament zu einem energiepolitischen Konsens. Kein Industrieland ist beim Ausbau einer umweltverträglichen Energieversorgung so ehrgeizig, betonte Umweltminister Röttgen. Im Ausland schaue man teilweise skeptisch auf unsere Entscheidung. Aber wenn es ein Land schaffen kann, dann seien es die Deutschen, so Norbert Röttgen.

Der Umstieg in die Erneuerbaren Energien ist eine Aufgabe, die nur als großes Gemeinschaftswerk gelingt. So werden durch Leitungsbau, Windräder, Photovoltaikflächen, Biogas-Anlagen oder Stauseen Eingriffe in die Landschaft erfolgen und über alle Parteigrenzen hinweg gilt es, für den erforderlichen Ausbau der Stromnetze und der erneuerbaren Energie um Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung zu werben.

Mit der Änderung des Atomgesetzes werden von der christlich-liberalen Koalition erstmals feste Daten für die Abschaltung von Kernkraftwerken gesetzlich verankert. Im Gegensatz zum Ausstiegsszenario von Rot-Grün können die Kraftwerksbetreiber den Abschalttermin nicht immer weiter nach hinten verschieben – etwa durch niedrige Auslastungsgrade. Das Gesetzespaket aus insgesamt acht Gesetzen sieht auch vor, die erneuerbaren Energien auszubauen und Anreize zum Energiesparen zu setzen. Der geplante Umstieg auf erneuerbare Energien bietet eine Perspektive für natur- und generationenverträgliches Wachstum.

Der Ausstieg aus der Kernkraft und der Übergang ins Zeitalter der erneuerbare Energien waren bereits Grundlage des im Herbst 2010 von der christlich-liberalen Koalition verabschiedeten Energiekonzepts. Schon vor der Reaktorkatastrophe von Fukushima hatte die Koalition ein umfassendes Energiekonzept mit Daten, Fakten und verlässlichen Zielen entwickelt. Das bedeutet, dass wir jetzt nicht die Grundrichtung, sondern das Tempo ändern.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weist den Weg in die Energieversorgung der Zukunft: Wir stärken die Stromerzeugung aus Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Wind. In Deutschland sind zurzeit Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 27.000 Megawatt installiert. Diese Anlagen stehen bislang im Wesentlichen an Land. Ihr Ausbau wird weiter gefördert. Zugleich werden die Rahmenbedingungen verbessert, damit auch der Ausbau der Windenergie auf dem Meer schneller vorankommt.

Des Weiteren werden zukünftig energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert, wenn diese zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen. So können beispielsweise Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen im Falle einer Vermietung über zehn Jahre abgeschrieben werden.

Ebenso wird der Netzausbau beschleunigt werden. Unser Übertragungsnetzwerk für Strom muss qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Das ist Voraussetzung, um den Anteil Erneuerbarer Energien an unserer Stromerzeugung rasch zu erhöhen, aber auch um den wirtschaftlichen Einsatz konventioneller Kraftwerke zu optimieren und den grenzüberschreitenden Stromhandel zu stärken. Für den Bau einer neuen Leitung musste man bisher acht bis zehn Jahre einplanen. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung diese Zeiten halbieren.

Mit den beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterstützt die Bundesregierung insbesondere auch die Entwicklung der Biomassenutzung, die dezentral und strukturangepasst grundlastfähigen Strom erzeugen kann und zugleich eine sinnvolle Reststoffverwertung und Wertschöpfung beim Landwirt ermöglicht. Die CSU-Landesgruppe hat wesentliche Verbesserungen des Gesetzes im Hinblick auf die Vergütung bei Biomasse erreicht. So gibt es unter anderem für gülleorientierte Kleinanlagen bis 75 Kilowatt eine besondere Vergütung, die die klimafreundliche Verwertung von Gülle in strukturangepassten Biogasanlagen ermöglicht.

Jeder Schritt auf dem Weg zum Ausstieg aus der Kernenergie muss auch ein tragfähiger Schritt in eine Energieversorgung sein, die auf Erneuerbare Energien setzt. Es ist daher richtig, dass dieser Weg regelmäßig überprüft wird. Jährliche Fortschrittsberichte werden bereits Erreichtes evaluieren und Nachjustierungen möglich machen. Zugleich machen die Fortschrittsberichte aber auch allen bewusst: Wer den Ausstieg aus der Kernenergie will, muss beim Umstieg auf erneuerbare Energien mitmachen und darf Notwendiges nicht blockieren!

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