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Koschyk: „Wichtige Überbrückungshilfe für krisenbedrohte Unternehmen!“
8. März 2009
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Unternehmen in Deutschland, die durch die wirtschaftliche Krise vorübergehend und unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, werden mit einem umfassenden Bürgschafts- und Kreditprogramm unterstützt.

Der von Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg vorgestellte „Wirtschaftsfonds Deutschland“ ist Teil des zweiten konjunkturellen Maßnahmenpakets und ein weiteres Signal der Politik zur Sicherung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Stabilität.

Oberstes Gebot ist die Sicherung von Arbeitsplätzen
Mit dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm und seinen Finanzierungshilfen für krisenbedrohte Unternehmen setzt die unionsgeführte Große Koalition ihren Weg entschlossenen Handelns konsequent fort. Die Überbrückungshilfen konzentrieren sich auf Unternehmen, die in ihrer Grundstruktur gesund sind, aber Liquidität brauchen, um die Konjunkturschwäche bewältigen und Arbeitsplätze erhalten zu können.

Zusätzlich zu dem bereits im Dezember 2008 beschlossenen KfW-Sonderprogramm für den Mittelstand in Höhe von 15 Mrd. Euro werden mit den neuen Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Das mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Zudem wird ein vom Bund garantiertes KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller soll bis zu 300 Mio. Euro betragen.
Voraussetzung sind tragfähige Unternehmenskonzepte
Insgesamt steht den Unternehmen mit dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ ein Volumen von 115 Mrd. Euro an Krediten, Bürgschaften bzw. Garantien zur Verfügung. Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind tragfähige Sanierungs- bzw. Investitionskonzepte.

Überbrückungshilfen sind keine Geschenke an die Unternehmen
Den Entscheidungen über die Förderungswürdigkeit von großen Unternehmen müssen klare Kriterien zugrunde gelegt werden. Die Hilfen selbst dürfen vor allem keine Wettbewerbsverzerrungen auslösen.

Und: Es muss klar sein, dass die unterstützten Unternehmen nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Krise ohne staatliche Hilfe auskommen. Die beantragten Finanzhilfen sind also Überbrückungshilfen und keine Vorzugsbehandlungen einzelner Unternehmen.

Freiwillige Feuerwehren
Ausnahmeregelung für Feuerwehrführerscheine in Sicht
Endlich erkennt Bundesverkehrsminister Tiefensee beim Thema Feuerwehrführerschein an, dass mit der Einführung der europäischen Führerscheinklassen für die Feuerwehren in Deutschland ein großes Problem entstanden ist.

Nach unserem monatelangen Drängen hat sich das Bundesverkehrsministerium dazu bereit erklärt, endlich eine vereinfachte Feuerwehrführerscheinausbildung zu ermöglichen.

Geltendes Recht gefährdet die Einsatzbereitschaft
Nach geltendem europäischen Recht dürfen Inhaber des Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3), die nach 1999 erworben wurden, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Sie scheiden damit für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen aus.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben daher zunehmend Schwierigkeiten, genügend Nachwuchsfahrer zu finden, die Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht von 4,24 Tonnen fahren dürfen. Dies gefährdet die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren!

Daher haben wir uns beim Bundesverkehrsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine angemessene Lösung für dieses Problem zu erarbeiten. Ein von Bayern initiierter Bundesratsantrag, der von der Mehrheit der Bundesländer mitgetragen wurde, zielt in die gleiche Richtung.

Späte Einsicht des Bundesverkehrsministers
Dennoch hat Bundesminister Tiefensee noch vor drei Wochen einen erneuten Vorstoß mit Verweis auf EU-Recht abgelehnt. Jetzt zeigt sich, dass das EU-Recht sehr wohl nationale Möglichkeiten für Ausnahmen eröffnet. Genau auf diese nationale Ausnahmemöglichkeit hat die CSU-Landesgruppe das Tiefensee-Ministerium immer wieder hingewiesen.

Führerscheinkosten für die Feuerwehren so günstig wie möglich halten
Entscheidend wird nunmehr sein, die Kosten für die jetzt vorgeschlagene Feuerwehrführerschein-ausbildung tatsächlich so günstig wie möglich zu halten. Dies gilt besonders auch in Bezug auf das notwendige Sicherheitstraining.

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