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Koschyk: „Zustimmung zu Fiskalpakt und ESM dokumentiert Deutschlands Beitrag zur Überwindung der Staatsschuldenkrise!
30. Juni 2012
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Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben mit 2/3-Mehrheit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zum Fiskalpakt und zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zugestimmt.

Beim Fiskalpakt verpflichten sich die Vertragsparteien, verbindliche und dauerhafte Regelungen in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung vorzusehen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Sofern sie dies nicht einhalten können, muss ein entsprechender Anpassungspfad eingehalten werden. Mitgliedsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen zudem ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftprogramm auflegen, das von Rat und EU-Kommission genehmigt und überwacht wird.

Mit dem Euro-Rettungsschirm ESM soll ein dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus geschaffen werden. Er soll durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. Davon sollen 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital bestehen. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland soll 21,72 Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital betragen. Der deutsche Anteil beträgt in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro, den der Bundestag mit einem Nachtragshaushalt bereitgestellt hat.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel betonte in Ihrer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag zum Gesetzespaket zur Schaffung einer Stabilitätsunion zurecht, dass die Finanzkrise die zwingende Notwendigkeit von Fiskalpakt und ESM-Vertrag verdeutlicht hat. Die Ratifizierung von Fiskalpakt und ESM-Vertrag sind ein wegweisender Integrationsschritt innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion. ESM-Vertrag und Fiskalpakt bilden eine inhaltliche Einheit. Es wird ein Signal der Geschlossenheit nach innen und außen gezeigt, dass wir gemeinsam einen Schritt hin zu einer nachhaltigen Stabilitätsunion gehen.

Im Hinblick auf den Europäischen Rates in Brüssel hob die Kanzlerin hervor, dass man sich auf einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung geeinigt hat. Es gilt die Wettbewerbsfähigkeit in den Länder der Europäischen Union anzugleichen um den Wohlstand in Deutschland und Europa zu sichern. Auch hat man sich auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer verständigt, wobei 9 Mitgliedsstaaten hierbei den Anfang machen.

Die Bundeskanzlerin hat vor dem Deutschen Bundestag deutlich gemacht, dass es auch in Zukunft bei der strikten Konditionalität für Hilfen bleibt. Es wird keine Erweiterung des Instrumentariums der Rettungsschirme EFSF und ESM geben. Wie bisher ist die Nutzung der Hilfsinstrumente an Auflagen geknüpft. Diese Auflagen werden länderspezifische Vorgaben enthalten, die sich aus der laufenden europäischen Überwachung der Länder gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem sogenannten „Ungleichgewichteverfahren“ ergeben. Es bleibt bei Leistung und Gegenleistung, Konditionalität und Kontrolle.

Für systemrelevante, grenzüberschreitend tätige Banken wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen, eine direkte europäische Aufsicht und eine gemeinsame Restrukturierungsbehörde geschaffen und zwar genau in dieser Schrittfolge: Bis Ende 2012 soll der Europäische Rat Vorschläge der Europäische Kommission prüfen. Deutschland ist hier gut und sehr überlegt vorangegangen. Wir haben ein Restrukturierungsgesetz und einen Restrukturierungsfonds, gespeist aus der Bankenabgabe. Es geht ausdrücklich um grenzüberschreitende, systemrelevante Banken – also nicht um die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Wir werden bei den Vorschlägen auf strikte Proportionalität achten. Das heißt: Was wir in Deutschland und auf europäischer Ebene beispielsweise durch die Umsetzung von Basel III schaffen , ist genug Regulierung für den Sparkassen- und Genossenschaftsbereich.

Die Rettungsschirme Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) sind Teil eines Dreiklangs zur Stabilisierung der Eurozone. Dieser besteht aus Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen und – als ultima ratio – finanzieller Unterstützung für Eurostaaten in finanziellen Schwierigkeiten. Denn es können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Dies bedeutet keineswegs die dauerhafte Übernahme der Schulden einzelner Eurostaaten durch den Rest der Eurozone. Vielmehr handelt es sich um eine Überbrückungsfinanzierung mit dem Ziel, den betroffenen Eurostaaten Zeit zu geben, die notwendigen Strukturreformen durchzuführen, ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und dadurch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Bereits heute werden sämtliche Mittel aus den Rettungsschirmen zeitlich befristet und nur gegen strenge Auflagen vergeben. Künftig werden Hilfen aus dem ESM nur den Ländern gewährt, die den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse nach dem Vorbild Deutschlands eingeführt haben. Diese Konditionalität trägt dem Grundprinzip Rechnung, dass Solidarität und Eigenverantwortung in der Eurozone Hand in Hand gehen müssen. Der Anreiz zur Durchführung der notwendigen Strukturreformen bei potentiellen Programmländern darf nicht abgeschwächt werden.

Wir verbinden diese Ratifizierung des ESM mit einem weiteren Ausbau und einer Konkretisierung der Beteiligungsrechte des Bundestags. Alles was der ESM in Zukunft tut, wird strengstens vom deutschen Parlament kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht wird den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfen. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass sowohl Fiskalpakt, also auch ESM-Vertrag den Ansprüchen unserer Verfassung genügen.

Die Bundesregierung steht für eine annehmbare und tragfähige Überwindung der Schuldenkrise, die den Interessen Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger am besten gerecht wird. Es bleibt vordringlichste Aufgabe, die Euro-Zone als Ganzes zu stabilisieren und damit die Grundlage für Wohlstand und Frieden in Europa zu sichern. Die erfolgte Ratifizierung des Fiskalvertrages und des Vertrages zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch Bundesrat und Bundestag leisten hierzu einen wichtigen deutschen Beitrag. Wir haben damit unsere Verantwortung zur Überwindung der Staatsschuldenkrise dokumentiert. Trotz aller noch vor uns liegenden Hürden bin ich davon überzeugt, dass der von unserer Bundeskanzlerin eingeschlagene Weg sich dauerhaft als der richtige erweisen wird.

Zum Videopodcast zum ESM-Vertrag und zm Fiskalpakt gelangen Sie hier.

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