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Koschyk: Abbau der kalten Progression schafft mehr Steuergerechtigkeit !
21. Oktober 2011
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Zum Videopodcast von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Das Phänomen der „kalten Progression“ gibt es seit Jahrzehnten. Aufgrund steigender Steuersätze bei Lohnzuwächsen fallen für alle staatliche Ebenen höhere Steuern an. Die Bundesregierung hat daher in dieser Woche einen Vorschlag zur Abmilderung dieser Entwertung der Einkommen vorgelegt.

Die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nur gegeben, wenn der Weg in den Verschuldungsstaat gestoppt wird. Der glaubwürdige und nachhaltige Abbau des Defizits im Rahmen der Schuldenbremse seit Anfang 2010 hat das Vertrauen gestärkt und damit einen wichtigen Beitrag zur raschen wirtschaftlichen Erholung Deutschlands nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 geleistet. Die christlich-liberale Bundesregierung wird diesen Weg konsequent weitergehen.

Dabei sollte sich der Staat aber nicht aufgrund der “ kalten Progression“ zulasten der Steuerzahler bereichern! Die christlich-liberale Bundesregierung wird daher künftig regelmäßig prüfen, ob und in welchem Maße eine Korrektur der „kalten Progression“ erforderlich ist.

Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts haben auch Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer beigetragen, die vor allem auf die wirtschaftliche Erholung 2010 und 2011 zurückzuführen sind. Ein Teil der Steuermehreinnahmen geht jedoch auf die progressive Ausgestaltung des Steuersystems zurück. Die Bundesregierung will den Menschen deshalb die zwischen den Jahren 2010 und 2012 entstandenen steuerlichen Mehreinnahmen aus der „kalten Progression“ zurückgeben und plant für den 1. Januar 2013 eine Tarifkorrektur.

Die Bundesregierung steht für eine stabilitätsorientierte Politik und tritt allen Bestrebungen entgegen, die hohe Staatsverschuldung in den Industrieländern durch höhere Inflation abzubauen. Mit dem geplanten Schritt zum Abbau der “ kalten Progression“ demonstriert die Bundesregierung, dass der Staatshaushalt nicht von höherer Inflation profitieren soll. Ab der kommenden Legislaturperiode wird die Bundesregierung daher alle zwei Jahre einen Bericht zur Wirkung der “ kalten Progression“ vorlegen und prüfen, ob weitere Tarifkorrekturen nötig sind, um der Entwertung der Einkommen entgegen zu wirken.

Die „kalte Progression“ hat zu erheblichen Mehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden geführt. Alle staatlichen Ebenen, denen diese Mehreinnahmen zugute kommen, müssen sich entsprechend der innerstaatlichen Verteilung auch daran beteiligen, wenn wir den Bürgern diese Mehreinnahmen jetzt zurück geben wollen. Dem dürfen sich sich Länder und Kommunen nicht verweigern! Gemeinsam gilt es jetzt, durch die geplante Abmilderung der „kalten Progression“ dauerhaft mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland zu schaffen!

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