Die Europäische Union hat 2009 eine grundlegende und umfassende Modernisierung der Solvenzanforderungen an Versicherungsunternehmen beschlossen, die auch die Gesamtfinanzposition der Versicherungsunternehmen mit einbezieht sowie die derzeitigen Entwicklungen auf dem Gebiet des Versicherungswesens, des Risikomanagements, der Finanzierungstechniken, der internationalen Rechnungslegung und aufsichtlicher Standards berücksichtigt.
Zur Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgelegt, der im Deutschen Bundestag in 1. Lesung behandelt wurde.
In seinem Redebeitrag verdeutlichte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, dass mit dem eingebrachten Gesetzentwurf die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag sowohl zur Stärkung der Versicherungswirtschaft leiste, als auch zur Verbesserung des Anlegerschutzes in unserem Land. Der Versicherungsstandort Deutschland werde durch eine Modernisierung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens gestärkt.
Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen sie hier.
There are 0 comments