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Koschyk: Änderungen am Finanzhilfeprogramm für Griechenland ebnen Weg aus der Staatsschuldenkrise!
30. November 2012
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Die Finanzminister der Eurogruppe haben sich in dieser Woche auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, um die finanzielle Lage Griechenlands weiter zu stabilisieren. Der Deutsche Bundestag hat heute diesem Maßnahmenpaket mit breiter Mehrheit zugestimmt. Neben dem Deutschen Bundestag müssen auch in anderen Euro-Staaten die nationalen Parlamente dem Maßnahmenpaket noch zustimmen. Der Bundestag hat die nächste Tranche in Höhe von 43,7 Milliarden Euro im Rahmen des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland freigegeben. Dazu mussten die Bedingungen der Finanzhilfe für Griechenland geändert werden.

Dem beschlossenen Maßnahmenpaket der Eurogruppe für Griechenland war vorausgegangen, dass die sogenannte „Troika“, bestehend aus Eurogruppe, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalen Währungsfonds (IWF), bestätigt hat, dass Griechenland alle vereinbarten Auflagen erfüllt. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, um über die Bereitstellung der nächsten Tranche zu entscheiden. Griechenland können nun neue Kredite in Höhe von 43,7 Milliarden Euro aus dem laufenden zweiten Griechenlandprogramm gewährt werden.

Die Eurogruppe hat im Hinblick auf Griechenland unter anderem beschlossen, die Zinsen zu senken, Kreditlaufzeiten zu verlängern, Zinszahlungen zu stunden, Gewinne aus griechischen Staatsanleihen an Griechenland weiterzugeben und dem Land mehr Zeit zur Erfüllung der Sparziele zu geben.

Die Wirtschaftsentwicklung in Griechenland ist ungünstiger verlaufen als 2011 erwartet. Zudem haben die Unsicherheiten angesichts zweier Parlamentswahlen, bei denen die erste zu keiner Regierungsbildung führte, zu Verzögerungen in der Programmumsetzung beigetragen. Die Troika hat jedoch bestätigt, dass die jetzige griechische Regierung die Umsetzung aller vereinbarten Auflagen sehr konsequent verfolgt hat. Die Finanzminister der Eurozone haben sich daher auf eine Anpassung der Konsolidierungsziele im laufenden Programm verständigt. Es wurden Korrekturen und Anpassungen im Programm erforderlich, um das Funktionieren des Programms bis 2014 wieder sicherzustellen. Ziel war es dabei, die vorhandenen Möglichkeiten im Programm selbst auszuschöpfen.

Zu den Maßnahmen, die die Finanzminister der 17 Staaten der Eurozone beschlossen haben, und zu denen der Deutsche Bundestag heute seine Zustimmung gegeben hat zählen insbesondere eine Zinssenkung auf die ausgereichten öffentlichen Kredite, eine Absenkung der Garantie-Bereitstellungsgebühr, die Griechenland auf die EFSF-Kredite zahlt und eine Verlängerung der Laufzeiten der bilateralen und EFSF-Kredite um 15 Jahre sowie ein Aufschub der Zinszahlungen durch Griechenland auf EFSF-Kredite um 10 Jahre. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg und dient als provisorischer vorläufiger Stabilisierungsmechanismus. Die EFSF ist eines der Mittel der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten der Euro-Zone, die dazu dienen sollen, die finanzielle Stabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet zu sichern.

Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone haben sich auch verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2013 auf Griechenlands Sonderkonto die Gewinne aus den Anleihe-Aufkaufprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) zu überweisen, die bei den nationalen Notenbanken eingehen. Voraussetzung für die Maßnahmen ist aber, dass Griechenland die vereinbarte Konsolidierungs- und Reformauflagen weiter umsetzt.

Der Bundestag hat gleichzeitig auch über eine Anpassung der Haftungsschlüssel entschieden, die durch die Nichtbeteiligung der Slowakei am ersten Finanzhilfeprogramm für Griechenland und die Überführung des noch nicht ausgezahlten Anteils in das über die EFSF finanzierte zweite Griechenland-Programm notwendig wurde. Die Staats- und Regierungschefs der Länder des Eurowährungsgebiets hatten auf ihrem Gipfeltreffen am 26. Oktober 2011 der Slowakei eine Beitragsobergrenze zugestanden, gemäß der die Slowakei mit ihrem Anteil nur für bis zu maximal 109 Mrd. Euro der unter dem zweiten Griechenland-Programm gewährten Zusagen (in Höhe von insgesamt 144,6 Mrd. Euro) haftet. Beide Gründe führen zu einer geringfügigen Erhöhung des prozentualen Anteils Deutschlands am EFSF-Kredit von 29,06 % auf 29,15%.

Ein vielfach geforderter Schuldenschnitt für Griechenland auf öffentliche Forderungen hat die Bundesregierung strikt abgelehnt. Griechenland plant über ein Schuldenrückkaufprogramm eine weitere Beteiligung der privaten Gläubiger auf freiwilliger Basis. Bei den öffentlichen Krediten aus den beiden Griechenland-Programmen werden die Zinssätze etwas abgesenkt und die Laufzeiten teilweise verlängert. Auch dies trägt zu einer verbesserten Schuldentragfähigkeit bei.

Um den Schuldenstand weiter zu senken beabsichtigt Griechenland einen Rückkauf umlaufender Staatsanleihen von Privaten unter dem zum Laufzeitende geschuldeten Nennwert. Dies bedeutet eine weitere Beteiligung des Privatsektors an der Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit des Landes auf freiwilliger Basis wie dies bereits im Frühjahr geschehen ist. Die Ergebnisse sollen bis Mitte Dezember bekannt sein. Dann können die Auswirkung auf den Schuldenstand abschließend beurteilt werden. Der Schuldenrückkauf kostet zunächst Liquidität und erfordert daher liquide Mittel, die aus dem laufenden Programm finanziert werden sollen. Dazu kann eine Vorfinanzierung über die EFSF gehören. Entscheidend ist, dass sich das Programmvolumen dadurch nicht erhöht.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat übrigens an allen Entscheidungen der Staatengemeinschaft mitgewirkt. Er hat angekündigt, seine Entscheidungen unmittelbar nach den Ergebnissen des Schuldenrückkaufs zu veröffentlichen. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass der IWF das Programm weiter unterstützt und begleitet.

Ich bin zuversichtlich das es gemeinsam mit unseren europäischen Partnern, dem IWF und weiteren Anstrengungen Griechenlands gelingen wird, dem Land den Weg aus der Staatsschuldenkrise zu ebnen. Das von den Finanzministern der Eurogruppe und dem IWF beschlossene Maßnahmenpaket und die beabsichtigten Änderungen im zweiten Anpassungsprogramm für Griechenland, dem heute der Deutschen Bundestag zugestimmt hat, stellen hierzu nachhaltig die richtigen Weichen.

Hier finden Sie den Antrag mit dem Arbeitstitel „Finanzhilfen für Griechenland“ (17/11647) mit mehreren Anlagen (17/11648, 17/11649)

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There is 1 comment

  • schöler siegbert sagt:

    Lieber Herr Koschk
    Man kann nicht Schulden mit Schulden bekämpfen dieses Land ist seit dem 16 Jahrhundert chronisch Pleite und wird es auch immer bleiben
    Ich denke man kann das dem Deutschen Steuerzahler insbesodnere mir nicht mehr vermitteln für was wir immer Griechenland helfen sollen.
    Unser Exporte gehen nicht wie immer uns erzählt wird (auch von Herrn Schäuble)
    wie er erst diese Woche in einer Diskusion erklärte 80% in die EU sondern ins aussereuropäische Ausland .
    Wer am Meisten Profitiert ist Holland von der ganzen Eu und die zahlen am wenigsten ein.
    Wieso gibt man diesem Land nicht die Drachme zurück dann können sie abwerten und sich konsolidieren ansonsten geht das nicht mehr so weiter

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