Allgemein Für Deutschland
Koschyk: „Arbeitslosengeld II darf nicht attraktiver werden als Arbeit“
3. August 2010
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Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, nahm gegenüber der Tageszeitung „Nordbayerischer Kurier“ Stellung zur Diskussion über das Arbeitslosengeld II.

Zur Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier gelangen Sie hier.

Halten Sie das Lohn-Abstands-Gebot noch für gewährleistet, wenn die Hartz-Sätze nun steigen sollten?

Staatssekretär Koschyk: Das Bundesarbeitsministerium hat Spekulationen über eine mögliche Anhebung der Arbeitslosengeld II (ALG II)-Sätze auf bis zu 400 Euro zurückgewiesen. Die Höhe der künftigen ALG II-Sätze wird derzeit noch ergebnisoffen diskutiert! Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an einer weitreichenden Reform der Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle. Eine genaue Berechnung ist aber erst möglich, wenn im Herbst die Daten der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vom Statistischen Bundesamt ausgewertet sind. Insgesamt gilt aber: ALG II darf nicht attraktiver werden als Arbeit.

Wäre es vertretbar, dass die Hartz-Sätze stärker steigen als die Renten?

Staatssekretär Koschyk: Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar der Bundesregierung aufgegeben, bis Jahresende eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage vorzulegen und die Regelleistungen nach ALG II entsprechend anzupassen. Derzeit wird geprüft, wie die Vorgaben umgesetzt werden können. Künftig wird für die ALG II-Regelsätze nicht mehr der Rentenwert der Maßstab sein. Das Verfassungsgericht hat drei mögliche neue Orientierungsrahmen aufgeführt: die allgemeine Lohnentwicklung, die Inflationsrate oder die laufende Wirtschaftsrechnung. Ob ein Aspekt allein oder die Kombination mehrere Elemente künftig herangezogen wird, muss geprüft werden.

Finden Sie (Bildungs-)Gutscheine für Kinder in Hartz-Familien gut?

Staatssekretär Koschyk: Auch dieser Vorschlag wird sorgfältig geprüft. Für diesen Vorschlag spricht, dass die staatlichen Leistungen auch wirklich bei den Kindern ankommen. Allerdings darf dies nicht zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen. Frau Bundesministerin von der Leyen hat allerdings mehrfach deutlich gemacht, dass diese Leistungen nicht von den Geldzahlungen für Kinder abgezogen würden: „Der Bildungs- und Teilhabebedarf kommt obendrauf.“

Aus der FDP wird eine Hartz-Chip-Karte in die Diskussion gebracht – ein guter Vorschlag?

Staatssekretär Koschyk: Zunächst müssen wir uns in den grundsätzlichen Fragen einig werden – technische Umsetzungsfragen sind eher nachrangig.

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