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Koschyk: Assoziierungsabkommen wichtiger Schritt der Ukraine zur Annäherung an die Europäische Union!
19. September 2014
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Das Europäische Parlament und die ukrainische Werchowna Rada (Parlament der Ukraine) haben in dieser Woche zeitgleich dem Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zugestimmt. Die Vereinbarung schließt auch eine Freihandelszone ein. Diese soll Ende Dezember 2015 wirksam werden.

Dies ist ein wichtiger Schritt der Ukraine zur Annäherung an die Europäische Union, den die Bundesregierung ausdrücklich begrüßt.

Das Partnerschaftsabkommen sieht eine politische Assoziation sowie freien Handel vor. Die politischen Bestimmungen sorgen für eine Annäherung der Ukraine an die EU, indem sie neue Foren für den politischen Dialog öffnen. Auch werden Grundregeln für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Verkehr und Bildung festgelegt. Die Vereinbarung verpflichtet die Ukraine zur Umsetzung von Reformen sowie der Achtung demokratischer Grundsätze, der Menschenrechte und des Rechtsstaatsprinzips. Um endgültig in Kraft zu treten muss das Assoziierungsabkommen noch von den 28 EU-Staaten ratifiziert werden.

Das Freihandelsabkommen – ebenfalls Bestandteil des Partnerschaftsabkommens – wurde auf Ende 2015 verschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt – also Ablauf des Jahres – sollen die einseitigen Handelserleichterungen für die Ukraine seitens der EU verlängert werden. Russland und die Ukraine sind übereingekommen, das bestehende GUS-Freihandelsabkommen weiter anzuwenden. Beide Verhandlungspartner haben damit ihren Respekt vor der territorialen Integrität der Ukraine betont.

Trotz der neusten Entwicklungen bleibt die Lage in der Ostukraine angespannt. Das Parlament in Kiew hat neben dem Partnerschaftsabkommen ein Gesetz verabschiedet, das der Konfliktregion einen Sonderstatus zubilligt. Befristet auf drei Jahre räumt es bestimmten Gebietskörperschaften im Donbass Sonderrechte ein.

Die ukrainische Regierung hält an ihrem Ziel fest, alle Teile der Ukraine einschließlich des Donbass als Teil des ukrainischen Staatswesens zu behalten. Die Zentralregierung setzt alles daran, dies auch unter den Bedingungen einer immer noch brüchigen Waffenruhe umzusetzen. Dies wird nach Kräften von der Bundesregierung unterstützt.

Die vom Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, eingebrachten und vom Parlament in Kiew verabschiedeten Gesetze für eine Autonomie des Konfliktgebietes im Osten sowie für eine weitgehende Amnestie der Kämpfer sind ein starkes Friedenssignal. Damit leistet die Ukraine zwei konkrete und konstruktive Beiträge für eine Befriedung des Konflikts mit Russland und den von Moskau gesteuerten prorussischen Separatisten.

Angesichts der schwierigen innenpolitischen Lage in der Ukraine sind dies mutige Entscheidungen, was die Bundesregierung nachdrücklich unterstützt. Präsident Poroschenko hat erneut unter Beweis gestellt, dass er verlässlich die Verpflichtungen umsetzt, die unter Vermittlung der OSZE in Minsk ausgehandelt worden waren.

Es ist nun auch zu hoffen, dass Moskau seinen Einfluss auf die Separatisten in den Gebieten Luhansk und Donezk geltend macht, damit diese das starke Friedenssignal annehmen und ihrerseits ihre Verpflichtungen aus dem Friedensplan erfüllen.

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